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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
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Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung ist landesweit unzureichend. In der Hauptstadt gibt es zwei Privatkliniken, die eine Notversorgung durchführen können. Französische Medikamente sind grundsätzlich in den Apotheken der Hauptstadt erhältlich. Im Landesinneren, aber auch in den Provinzhauptstädten, ist die Medikamentenversorgung sehr eingeschränkt. Für ernste Erkrankungen ist eine Evakuierung nach Europa dringend anzuraten. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung, einschließlich einer Rückholversicherung, ist daher absolut notwendig.

Die Trinkwasseraufbereitung ist mangelhaft. Das Leitungswasser in der Hauptstadt und in großen Provinzstädten (Bambari, Bangassou, Berberati, Bossangoa, Bouar, Bozoum, Carnot, Ndélé) ist nach Verwendung eines Filters unbedenklich. Durchfälle, Hepatitis A, Wurmkrankheiten, etc. sind häufige Infektionen. Vor Reiseantritt sollte ein erfahrener Tropenmediziner kontaktiert und eine Reiseapotheke zusammengestellt werden. Die Impfung gegen Gelbfieber ist obligatorisch, Typhusimpfungen werden empfohlen. Eine Malariaprophylaxe ist dringend anzuraten.

Die übertragbare Hirnhautentzündung (Meningitis) dehnt sich derzeit in den drei nordwestlichen Provinzen in den Distrikten Ouham, Ouham Pendé und Nana-Grébizi aus und bedroht mehr als 1 Million Menschen. Die Impfstoffe werden knapp. Bei unvermeidbaren Reisen in die Zentralafrikanische Republik sollte spätestens 15 Tage vor der Einreise eine Impfung mit einem 4fach-Impfstoff gegen Meningitis durchgeführt worden sein.


Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Angesichts nach wie vor hoher Sicherheitsrisiken und Kampfhandlungen in einigen Teilen des Landes rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Zentralafrikanische Republik ab (ausgenommen Hauptstadt Bangui sowie das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha).

Reisen über Land

Reisen sind in der gesamten Zentralafrikanischen Republik mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders betroffen sind der Nordwesten des Landes sowie die Gebiete an der Grenze zu Darfur. Überlandfahrten sollten vermieden werden, da eine hohe Gefahr besteht, Opfer von Gewaltkriminalität (Straßenüberfälle) zu werden.

Reisen nach Bangui sowie das Naturschutzgebiet Dzanga-Sangha sind möglich; von Nachtfahrten sollte aber abgesehen werden. Außerdem sollte man sich bei Fahrten über Land zunächst vor Ort nach der aktuellen Lage erkundigen. Von Spaziergängen in Bangui nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten.

Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht landesweit gewährleistet.

Infrastruktur

Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern (LDC) der Welt und ist infrastrukturmäßig schlecht erschlossen, der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig. Es gibt fast keine touristischen Angebote oder Infrastruktur.

In der Hauptstadt Bangui gibt es Übernachtungsmöglichkeiten; Versorgung und Unterbringung im Landesinneren ist aufgrund der Armut, der allgemein schlechten Versorgungslage und der fehlenden Infrastruktur schwierig.

Sprache

Die Verkehrssprache ist französisch. Um sich bei den zahlreichen Polizei-/ Gendarmeriekontrollen bei Fahrten in und außerhalb der Hauptstadt verständlich machen zu können, sind zumindest Grundkenntnisse unverzichtbar.

Weitere Hinweise

In Bangui gibt es seit 1999 keine deutsche Botschaft mehr. Die zuständige Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun hat ein Verbindungsbüro in Bangui, dessen Leiter (gleichzeitig österreichischer Honorarkonsul) in Notfällen konsularische Hilfestellung am Ort leistet. Er ist zu erreichen unter Tel.-Nr. 00236/21 61 73 33, Fax: 21 61 66 20; mit mehrtägigen Ausfällen der Telefon- und Faxverbindung ist zu rechnen.


Strafrecht

Zum Fotografieren und Filmen bedarf man einer Genehmigung durch das Informationsministerium. Bevor man Menschen fotografiert, sollte man ihr Einverständnis einholen.

Der Besitz von Drogen und deren Einnahme ist verboten.

Homosexualität ist mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und Zahlung einer Geldstrafe von 600.000 F.CFA belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen bestraft.

Eine Einreise ohne Sichtvermerk bzw. Visum kann zur Verhaftung führen, wobei die Dauer der Haft nicht absehbar ist und es danach zur Abschiebung kommt. Auch hohe Geldstrafen können verhängt werden.

Die Verkehrsvorschriften sollten, obwohl sie oft schwer durchschaubar sind, strikt eingehalten werden, da bei Verstoß hohe Geldbußen drohen.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
strom_c.jpg (4004 Byte) strom_e.jpg (4472 Byte)

Zoll

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können.

Die Einfuhr von Nahrungsmitteln ist an Restriktionen gebunden. Die Ausfuhr von Naturprodukten, ist (auch in verarbeiteter Form) genehmigungspflichtig (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, usw.).

Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD Automobilclub). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich.

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Synonyme
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