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Politisches System

Präsidialsystem seit 1964. Verfassung seit 28. Mai 1997 außer Kraft; seit 1999 sind Parteien - zumindestens offiziell - wieder zugelassen.


Verwaltung

10 Regionen und Hauptstadtbezirk

1. Bandundu
2. Bas-Congo
3. Equateur
4. Kasai-Occidental
5. Kasai-Oriental
6. Katanga
7. Kinasha (Hauptstadtbezirk)
8. Maniema
9. Nord-Kivu
10. Orientale
11. Sud-Kivu  
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Parteien

Von nationaler Bedeutung sind PPRD, PALU, RCD-Goma, MLC, FONUS; daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer Parteien (über 400). Die UDPS hat durch ihren Boykott der Präsidentschafts- und Legislativwahlen stark an Bedeutung verloren und spielt in der aktuellen kongolesischen Politik nur eine untergeordnete Rolle.

Regierungsparteien

Seit den Präsidentschaftswahlen am 31.07.2006 haben sich zwei relevante Parteienplattformen gebildet: Die AMP (Alliance pour la majorité parlementaire) um die PPRD; und die UN (Union pour la nation) basierend auf der Partei des unterlegenen Präsidentschaftskandidaten Jean-Pierre Bemba, die MLC. Die AMP besitzt in der Nationalversammlung mit 332 von 500 Sitzen die absolute Mehrheit.

Opposition

Die Parteienplattform UN um Jean-Pierre Bemba, weitere politische Parteien, Nichtregierungs-Organisationen, Exilgruppen.


Gewerkschaften

Nach Abkehr von Einheitsgewerkschaft seit Ende 1990 Gewerkschaftspluralismus (über 20 Einzelgewerkschaften, faktisch ohne Einfluss)


Einreise

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum (Visa werden nicht an der Grenze/am Flughafen ausgestellt!), das von der kongolesischen Botschaft in Bonn ausgestellt wird (Hinweis: Da die kongolesischen Botschaften im Ausland von ihren Visa- und Gebühreneinnahmen leben, sind diese entsprechend teuer). Die Einreisevisa können ggf. in Kinshasa verlängert werden. Das Reisedokument muss für die Visabeantragung mindestens 6 Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild des Kindes anerkannt.

Für die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Migrationsbewegungen innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zwecks Registrierung aufzusuchen ist. Für weitergehende Informationen kann die DGM-Zentrale in Kinshasa unter folgender Adresse kontaktiert werden: Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums zu informieren, um einen eventuell illegalen Aufenthalt in der DR Kongo zu vermeiden.

Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" vorgeschrieben. Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Im Meisengarten 133, 53179 Bonn
Internationale Vorwahl +49 (228) - 85 81 60
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft im Kongo
post.gif (1410 Byte) 82, Avenue Roi-Baudouin, Kinshasa-Gombe
Internationale Vorwahl (00243) 89 48-201/202/203, (00243) 99 25 943, SATCOM: (00871) 682 623 226
Internationale Domäne www.kinshasa.diplo.de
reg1@kins.auswaertiges-amt.de
ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) In dringenden konsularischen Notfällen außerhalb der Dienstzeiten kann der Bereitschaftsdienst der Botschaft unter der Telefonnummer 00243 99 99 25 943 erreicht werden.

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