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Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. Zumutbare Behandlungsmöglichkeiten bei akuten Erkrankungen bietet das "Centre Médical de Kinshasa" (CMK), Avenue de Wagenia 168, B.P. 95 86 Kinshasa, Tel.: 00243-89 50 300. Dieses Gesundheitszentrum verfügt auch über eine Notaufnahme, das "Centre Privé dUrgence" (CPU). Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen. Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und gegen Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Seit Oktober 2004 sind Vororte von Kinshasa von einem Typhus - Ausbruch betroffen. Die Gefährdung von Europäern dürfte auf Grund der besseren Lebensumstände gering sein. Wichtigste Vorbeugemaßnahme ist die Hygiene bei Speisen und Getränken und der Hände. Eine Typhusimpfung ist zu empfehlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Im Februar 2005 ist es im Nordosten des Landes (Region Bas Ulele der Provinz Oriental) zu einem Ausbruch an Lungenpest gekommen, einer meist tödlich verlaufenden bakteriellen Infektion, die durch Tröpfchen und Kontakt mit Kranken übertragen wird. Die Erkrankung kommt in dieser Region natürlicherweise vor. Das betroffene Gebiet ist schwer zugänglich und unsicher. Eine Gefährdung für Reisende ist daher nicht zu erwarten. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise verlangt werden. HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: besonders Sexualkontakte, aber auch unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria. Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein mittleres bis hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, die Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen usw. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die Lage in der Hauptstadt Kinshasa ist seit den schweren bewaffneten Auseinandersetzungen am 22. / 23. März 2007 ruhig; der Flughafen NDjili funktioniert normal. Die Sicherheitslage ist aber im gesamten Land weiterhin fragil. Der Osten des Landes (Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Nordost-Katanga) ist nicht befriedet, hier gibt es immer wieder aufflammende Unruhen unterschiedlicher Intensität. Seit Anfang 2008 sind die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den regulären Streitkräften und Milizen im Ost-Kongo, insbesondere in der Provinz Nord-Kivu mit der Hauptstadt Goma, zwar abgeflaut; die Lage bleibt aber instabil und unübersichtlich. Auch in Teilen der Provinzen Katanga und Bas-Congo ist die Lage nicht stabil. In allen Regionen des Landes kann es zu nicht vorhersehbaren gewalttätigen Unruhen kommen. So gab es in der westlichen Provinz Bas-Kongo im Februar 2007 Zwischenfälle mit mehr als 130 Toten. Bei Kämpfen am 22./23. März 2007 in Kinshasa (sowie Teilen der Provinzen Equateur, Province Orientale und Bandundu) zwischen der kongolesischen Armee und oppositionellen Milizen wurden mehrere hundert Menschen getötet und verletzt. Es entstand erheblicher materieller Schaden, auch in Folge von Plünderungen. Infolge der desolaten humanitären und sozialen Lage kommt es, z.B. durch demobilisierte Milizionäre, zu Raubüberfällen u.ä. Mit spontanen gewaltsamen Auseinandersetzungen muss deshalb im gesamten Land gerechnet werden. Die Botschaft kann generell bei bewaffneten Auseinandersetzungen in der Hauptstadt sowie in anderen Landesteilen nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Kriminalität Die Kriminalität ist in der Demokratischen Republik Kongo normalerweise nicht höher als in anderen afrikanischen Ländern. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, Meiden bestimmter Stadtviertel, Auftreten in kleinen Gruppen mit örtlicher Begleitung usw.). Hohe Gewaltbereitschaft geht von jugendlichen Straßenbanden aus (shégués), die in den Städten insbesondere an stark belebten Orten operieren. Verhalten in der Öffentlichkeit Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden. Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet werden und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört das Fotografieren, insbesondere des Flughafens, von militärischen Einrichtungen, sonstigen Gegenständen von strategischer Bedeutung oder auch nur uniformierter Personen. Die Trennlinie zwischen Verbotenem und Erlaubtem ist nicht immer erkennbar. Fotografen sollten sich rechtzeitig um eine Fotografiererlaubnis beim Informationsministerium bemühen. PRESSE ET INFORMATION Im Falle einer Begegnung mit eines Konvoi des Präsidenten oder einer der Vize-Präsidenten sollte man soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis er vorbeigefahren ist. Gleiches gilt abends bei Sonnenuntergang und auch früh morgens für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr. Reisegenehmigungen Für Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasai-Provinzen, ist weiterhin eine Sondergenehmigung erforderlich, die vor Reiseantritt vom Innenministerium bzw. der Einwanderungsbehörde bewilligt werden muss (mehrere Tage Bearbeitungsdauer, Kosten ca. 250 USD, Adresse siehe unten). Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer ordre de mission bestehen und nicht alle Kontrollstellen die neue Rechtslage umsetzen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher weiterhin empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM) einzuholen (siehe auch Einreisebestimmungen). Weitere Hinweise Wer in die DR Kongo reist, sollte in jedem Fall die Deutsche Botschaft in Kinshasa kontaktieren. Die Botschaft empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, die sich - auch nur kurzfristig - in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sich in die von der Botschaft geführte Deutschenliste eintragen zu lassen. Dies erleichtert in konsularischen und anderen Notfällen die konsularische Betreuung. Besondere strafrechtliche Vorschriften sind nicht bekannt . Sollten Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, empfiehlt sich die Beiziehung eines mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwaltes. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen auf Anfrage die deutsche Botschaft.
Die wenigen Hotels sind teuer und in der Regel ausgebucht. Die meisten befinden sich in Kinshasa, aber in Muanda, Boma, Matadi, Mbanzangunu, Mbandaka, Lubumbashi, Bukavu, Kolwezi, Kerning und Kisangani gibt es ebenfalls Übernachtungsmöglichkeiten. Im Landesinneren sind Unterkünfte dünn gesät. Anmerkung: Reisen innerhalb des Landes ist nur in sehr
begrenztem Umfang möglich. Ausländer benötigen für jede Reise außerhalb der Provinz
Kinshasa eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM). Für
Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasais, ist darüber hinaus noch ein
"Sauf conduit" erforderlich. Besucher dürfen weder trampen noch öffentliche
Verkehrsmittel oder Fahrzeuge oder Motorräder mit ausländischen Nummernschildern
benutzen. Es gibt Verbindungen vom Flughafen N'Djili in Kinshasa
zu 40 Flugplätzen und 150 Landebahnen. Die kleineren Fughäfen im Landesinneren bestehen
zum Großteil nur aus einer Landebahn und einer Abfertigungshalle und verfügen über
keinerlei technische Ausstattung. Kleinflugzeuge können gechartert werden. Der Kongo ist auf 1600 km schiffbar, Fähren verkehren
zwischen Kinshasa und den flußaufwärts gelegenen Häfen Kisangani und Ilebo. Schiffe
gehören zu den besten Verkehrsmitteln, wegen der relativ häufigen Benzinengpässe kommt
es oft zu Verspätungen. Die Hauptstrecke führt von Lubumbashi nach Ilebo, mit
Nebenlinien nach Kalemie und Kindu sowie von Kinshasa nach Matadi. Auf der zweimal
wöchentlich verkehrenden Bahnverbindung zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer
wieder zu Entgleisungsunfällen. Die Bahnlinien im Landesinneren sind teilweise von der
Rebellion bedroht oder unterbrochen. Die Züge bieten generell wenig Komfort, Abteile der
Luxus- und 1. Klasse entsprechen - wo vorhanden - europäischem Standard. Es gibt keine
Klimaanlagen, die wichtigsten Züge führen Speise- und Liegewagen. Der Zugverkehr ist
unzuverlässig. Bedingt durch mangelhafte Instandhaltung sind die
Straßen in äußerst schlechtem Zustand und nur im Einzugsgebiet größerer Städte und
in Stadtgebieten befahrbar. Für Fahrten ins Landesinnere sind Geländewagen erforderlich.
Während der Regenzeit sind die Straßen oft unpassierbar. Straßensperren sind unbedingt
zu beachten. Busse verbinden die größeren Städte, sind aber überfüllt und halten die
Fahrpläne oft nicht ein. Mietwagen erhält man am Flughafen. Unterlagen: Internationaler
Führerschein und Carnet de Passage (bei Einreise mit einem Fahrzeug). Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Kenntnisse vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichen Wert können leicht ad hoc für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung. |
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