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Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind grundsätzlich unzureichend, im Landesinneren katastrophal. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer - vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. Zumutbare Behandlungsmöglichkeiten bei akuten Erkrankungen bietet das "Centre Médical de Kinshasa" (CMK), Avenue de Wagenia 168, B.P. 95 86 Kinshasa, Tel.: 00243-89 50 300. Dieses Gesundheitszentrum verfügt auch über eine Notaufnahme, das "Centre Privé d’Urgence" (CPU).

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im voraus bar zu bezahlen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Rückholmöglichkeit ist daher dringend zu empfehlen.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und gegen Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Seit Oktober 2004 sind Vororte von Kinshasa von einem Typhus - Ausbruch betroffen. Die Gefährdung von Europäern dürfte auf Grund der besseren Lebensumstände gering sein. Wichtigste Vorbeugemaßnahme ist die Hygiene bei Speisen und Getränken und der Hände. Eine Typhusimpfung ist zu empfehlen. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Im Februar 2005 ist es im Nordosten des Landes (Region Bas Ulele der Provinz Oriental) zu einem Ausbruch an Lungenpest gekommen, einer meist tödlich verlaufenden bakteriellen Infektion, die durch Tröpfchen und Kontakt mit Kranken übertragen wird. Die Erkrankung kommt in dieser Region natürlicherweise vor. Das betroffene Gebiet ist schwer zugänglich und unsicher. Eine Gefährdung für Reisende ist daher nicht zu erwarten.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung kann bei Einreise verlangt werden.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: besonders Sexualkontakte, aber auch unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein mittleres bis hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, die Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen usw. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.


Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Vor Reisen in die Demokratische Republik Kongo wird gewarnt. Dies gilt in besonderem Maße für den Nord-Kivu.

Die Lage in der Hauptstadt Kinshasa ist seit den schweren bewaffneten Auseinandersetzungen am 22. / 23. März 2007 ruhig; der Flughafen N’Djili funktioniert normal.

Die Sicherheitslage ist aber im gesamten Land weiterhin fragil. Der Osten des Landes (Ituri, Nord- und Süd-Kivu, Nordost-Katanga) ist nicht befriedet, hier gibt es immer wieder aufflammende Unruhen unterschiedlicher Intensität. Seit Anfang 2008 sind die militärischen Auseinandersetzungen zwischen den regulären Streitkräften und Milizen im Ost-Kongo, insbesondere in der Provinz Nord-Kivu mit der Hauptstadt Goma, zwar abgeflaut; die Lage bleibt aber instabil und unübersichtlich. Auch in Teilen der Provinzen Katanga und Bas-Congo ist die Lage nicht stabil.

In allen Regionen des Landes kann es zu nicht vorhersehbaren gewalttätigen Unruhen kommen. So gab es in der westlichen Provinz Bas-Kongo im Februar 2007 Zwischenfälle mit mehr als 130 Toten. Bei Kämpfen am 22./23. März 2007 in Kinshasa (sowie Teilen der Provinzen Equateur, Province Orientale und Bandundu) zwischen der kongolesischen Armee und oppositionellen Milizen wurden mehrere hundert Menschen getötet und verletzt. Es entstand erheblicher materieller Schaden, auch in Folge von Plünderungen. Infolge der desolaten humanitären und sozialen Lage kommt es, z.B. durch demobilisierte Milizionäre, zu Raubüberfällen u.ä. Mit spontanen gewaltsamen Auseinandersetzungen muss deshalb im gesamten Land gerechnet werden.

Die Botschaft kann generell bei bewaffneten Auseinandersetzungen in der Hauptstadt sowie in anderen Landesteilen nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten.

Kriminalität

Die Kriminalität ist in der Demokratischen Republik Kongo normalerweise nicht höher als in anderen afrikanischen Ländern. Es gelten die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen (unauffälliges Verhalten, Meiden bestimmter Stadtviertel, Auftreten in kleinen Gruppen mit örtlicher Begleitung usw.). Hohe Gewaltbereitschaft geht von jugendlichen Straßenbanden aus („shégués“), die in den Städten insbesondere an stark belebten Orten operieren.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Zwischenfälle mit dem Militär und anderen Sicherheitskräften sollten durch unauffälliges Verhalten möglichst vermieden werden. Es besteht eine Vielzahl von Verboten, die mit der Sicherheitslage begründet werden und teilweise kurzfristig geändert werden. Dazu gehört das Fotografieren, insbesondere des Flughafens, von militärischen Einrichtungen, sonstigen Gegenständen von strategischer Bedeutung oder auch nur uniformierter Personen. Die Trennlinie zwischen Verbotenem und Erlaubtem ist nicht immer erkennbar. Fotografen sollten sich rechtzeitig um eine Fotografiererlaubnis beim Informationsministerium bemühen.

PRESSE ET INFORMATION
Immeuble Retelesco, croisement des Avenues Tombalbaye et Huileries
C/Gombe
Tel : 099991027, 0817008811

Im Falle einer Begegnung mit eines Konvoi des Präsidenten oder einer der Vize-Präsidenten sollte man soweit wie möglich rechts an den Straßenrand fahren, stehen bleiben und warten, bis er vorbeigefahren ist.

Gleiches gilt abends bei Sonnenuntergang – und auch früh morgens – für die Zeit des Hissens bzw. Einholens der Nationalflagge vor Polizeistationen und anderen öffentlichen Gebäuden; in diesen Minuten ruht der Fahrzeugverkehr.

Reisegenehmigungen

Für Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasai-Provinzen, ist weiterhin eine Sondergenehmigung erforderlich, die vor Reiseantritt vom Innenministerium bzw. der Einwanderungsbehörde bewilligt werden muss (mehrere Tage Bearbeitungsdauer, Kosten ca. 250 USD, Adresse siehe unten). Das Erfordernis eines "Laissez-Passer Special" des kongolesischen Innenministeriums für Ausländer, die die Provinz Kinshasa verlassen wollen, wurde offiziell abgeschafft. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Behörden dennoch auf einem "Laissez-Passer" oder einer „ordre de mission“ bestehen und nicht alle Kontrollstellen die neue Rechtslage umsetzen. Ausländern, die die Provinz Kinshasa verlassen, wird daher weiterhin empfohlen, sich vor einer solchen Reise mit dem kongolesischen Innenministerium in Verbindung zu setzen und eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM) einzuholen (siehe auch Einreisebestimmungen).

Weitere Hinweise

Wer in die DR Kongo reist, sollte in jedem Fall die Deutsche Botschaft in Kinshasa kontaktieren.

Die Botschaft empfiehlt allen deutschen Staatsangehörigen, die sich - auch nur kurzfristig - in der Demokratischen Republik Kongo aufhalten, sich in die von der Botschaft geführte Deutschenliste eintragen zu lassen. Dies erleichtert in konsularischen und anderen Notfällen die konsularische Betreuung.


Strafrecht

Besondere strafrechtliche Vorschriften sind nicht bekannt . Sollten Sie in rechtliche Schwierigkeiten geraten, empfiehlt sich die Beiziehung eines mit den örtlichen Verhältnissen vertrauten Anwaltes. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen auf Anfrage die deutsche Botschaft.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
strom_c.jpg (4004 Byte) strom_d.jpg (4082 Byte)

Unterkunft

Die wenigen Hotels sind teuer und in der Regel ausgebucht. Die meisten befinden sich in Kinshasa, aber in Muanda, Boma, Matadi, Mbanzangunu, Mbandaka, Lubumbashi, Bukavu, Kolwezi, Kerning und Kisangani gibt es ebenfalls Übernachtungsmöglichkeiten. Im Landesinneren sind Unterkünfte dünn gesät.


Verkehr

Anmerkung: Reisen innerhalb des Landes ist nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Ausländer benötigen für jede Reise außerhalb der Provinz Kinshasa eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM). Für Reisen in die Minengebiete, insbesondere die beiden Kasais, ist darüber hinaus noch ein "Sauf conduit" erforderlich. Besucher dürfen weder trampen noch öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeuge oder Motorräder mit ausländischen Nummernschildern benutzen.
 
FLUGZEUG: Der innerkongolesische Luftverkehr mit einer Vielzahl von kleineren Luftfahrtunternehmen entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Alle kongolesischen Luftfahrtunternehmen mit Ausnahme der Linie „Hewa Bora Airways“ stehen auf der sog. „schwarzen Liste“ der EU-Kommission. Keiner der Flughäfen der DR Kongo entspricht internationalen Sicherheitsvorschriften. Die kleineren Flughäfen im Landesinneren bestehen meist nur aus einer Landebahn und manchmal einer Abfertigungshalle; sie verfügen über keinerlei technische Ausstattung.

Es gibt Verbindungen vom Flughafen N'Djili in Kinshasa zu 40 Flugplätzen und 150 Landebahnen. Die kleineren Fughäfen im Landesinneren bestehen zum Großteil nur aus einer Landebahn und einer Abfertigungshalle und verfügen über keinerlei technische Ausstattung. Kleinflugzeuge können gechartert werden.
 
SCHIFF: Der Fährverkehr von Kinshasa nach Brazzaville (Republik Kongo) kann als relativ sicher eingestuft werden; nicht dagegen der Fähr- und Flussverkehr in anderen Landesteilen.

Der Kongo ist auf 1600 km schiffbar, Fähren verkehren zwischen Kinshasa und den flußaufwärts gelegenen Häfen Kisangani und Ilebo. Schiffe gehören zu den besten Verkehrsmitteln, wegen der relativ häufigen Benzinengpässe kommt es oft zu Verspätungen.
 
BAHN: Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Eisenbahn zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungen. Die Eisenbahnlinien im Landesinneren sind meist unterbrochen; es kommt immer wieder zu Unglücken.

Die Hauptstrecke führt von Lubumbashi nach Ilebo, mit Nebenlinien nach Kalemie und Kindu sowie von Kinshasa nach Matadi. Auf der zweimal wöchentlich verkehrenden Bahnverbindung zwischen Kinshasa und Matadi kommt es immer wieder zu Entgleisungsunfällen. Die Bahnlinien im Landesinneren sind teilweise von der Rebellion bedroht oder unterbrochen. Die Züge bieten generell wenig Komfort, Abteile der Luxus- und 1. Klasse entsprechen - wo vorhanden - europäischem Standard. Es gibt keine Klimaanlagen, die wichtigsten Züge führen Speise- und Liegewagen. Der Zugverkehr ist unzuverlässig.
 
BUS/PKW: Die wenigen Straßen außerhalb der großen Städte sind in einem desolaten Zustand und allenfalls mit allradgetriebenen Fahrzeugen zu benutzen. Während der Regenzeit sind weite Teile des Straßennetzes unpassierbar.

Bedingt durch mangelhafte Instandhaltung sind die Straßen in äußerst schlechtem Zustand und nur im Einzugsgebiet größerer Städte und in Stadtgebieten befahrbar. Für Fahrten ins Landesinnere sind Geländewagen erforderlich. Während der Regenzeit sind die Straßen oft unpassierbar. Straßensperren sind unbedingt zu beachten. Busse verbinden die größeren Städte, sind aber überfüllt und halten die Fahrpläne oft nicht ein. Mietwagen erhält man am Flughafen. Unterlagen: Internationaler Führerschein und Carnet de Passage (bei Einreise mit einem Fahrzeug).
 
STADTVERKEHR: Die Busse der öffentlichen Busgesellschaft in Kinshasa sind meist sehr überfüllt. Minibusse und umgebaute Lastwagen (Fula-Fulas) dienen ebenfalls als öffentliche Verkehrsmittel, unregelmäßig fahrende Lastwagenbusse sind als »Taxibusse« bekannt. Die vielen Sammeltaxis und Taxis in Kinshasa bieten mehr Komfort. In den meisten anderen Städten gibt es nur wenige oder gar keine öffentlichen Verkehrsmittel.


Zoll

Über zollrechtliche Vorschriften liegen nur wenige Kenntnisse vor. Ein- oder Ausfuhren von Gegenständen mit erheblichem wirtschaftlichen Wert können leicht ad hoc für verboten erklärt werden. Vorsicht ist daher grundsätzlich angebracht. Verboten ist die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit. Die Ausfuhr von in der DR Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold, Silber, Diamanten bedarf der Genehmigung.

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