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Politisches System

Der Staatspräsident ist Staatschef, Regierungschef und Oberster Befehlshaber der Streitkräfte. Er ernennt und entlässt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Regierungsmitglieder. Ihm obliegt die "Allgemeine Reglementierungsgewalt". Staatspräsident Ben Ali ist außerdem Vorsitzender der Regierungspartei Rassemblement Constitutionnel Démocratique (RCD). Er gewann im Oktober 2004 bei seiner dritten Wiederwahl nach amtlichen Angaben mit 94,48 % aller Stimmen. Im Zuge einer durch ein Referendum vom 26. 05.2002 gebilligten Verfassungsreform war u.a. die Beschränkung auf eine zweimalige Wiederwahl gestrichen worden..

Die Legislative bildet ein 189 Sitze starkes Einkammerparlament ("Chambre des Députés"). Die Gesetzesinitiative obliegt Parlament und Präsident, wird aber in der Regel hauptsächlich von letzterem wahrgenommen. In der Abgeordnetenkammer haben die Oppositionsparteien 37 Sitze. Im Zuge der Verfassungsreform ist auch die Bildung einer zweiten Kammer (Chambre des Conseillers) beschlossen worden. Ihre Konstituierung wird für Januar 2005 erwartet.

Die Institution der Staatspartei aus der Ära seines Vorgängers Bourguiba wurde mit dem Amtsantritt Ben Alis 1987 abgeschafft. Die Regierungspartei RCD bleibt aber Hauptträger des politischen Lebens. Ihre Strukturen reichen bis in kleine Gemeinden, Betriebe und Universitäten. Sie hat nach eigenen Angaben knapp zwei Millionen Mitglieder. Die eigentlichen Parteistrukturen werden durch parteinahe Vereine ergänzt. Zur Seite steht dem RCD eine Parallelstruktur aus fast sechstausend "Comités de quartiers" (Stadtteil-Komitees), die vom Innenministerium koordiniert wird.


Gerichtswesen

Dreistufiges Gerichtswesen; 13 Gerichte erster Instanz, 3 Berufungsgerichte, 1 Kassationshof


Verwaltung

Gouvernorat (Hauptort) Fläche km2 Einwohner
- - gesamt je km2
Ariana (Aryanah) 498 424 600 853
Al-Käf (Al Käf) 4 965 258 900 52
Al-Mahdiyah (Al Mahdiyah 2 966 379 00 128
Al-Munastir (Al-Munastir) 1 019 457 900 449
Al-Quasrayn (Al-Quasrayn) 8 066 413 100 51
Al-Qayrawan (Al-Qayrawan) 6 712 547 000 81
Bajah (Bajah) 3 558 305 200 86
Banzart (Banzart) 3 685 525 400 143
Bin 'Arüs (Bin 'Arüs) 761 509 000 669
Jundübah (Jundübah) 3 102 417 000 134
Madanin (Madanin) 8 588 433 900 51
Manubah (Manubah) 1 060 337 000 318
Näbul (Näbul) 2 788 696 500 250
Qäbis (Qäbis) 7 175 343 500 48
Qafsah (Qafsah) 8 990 324 500 36
Qibili (Qibili) 22 084 143 700 7
Safäqis (Safäqis) 7 545 858 300 114
Sidi Bou Zid (Sidi Bu Zayd) 6 994 396 500 57
Siliänah (Siliänah) 4 631 234 300 51
Sousse (Susah) 2 621 547 000 209
Tatauin (Tatauin) 38 889 143 900 4
Tawzar (Tawzar) 4 719 97 900 21
Tunis (Tunis) 346 985 300 2 848
Zaghwan (Zaghwan) 2 768 161 500 58

Regierungspartei

Rassemblement Constitutionnel Démocratique (RCD); 152 Parlamentssitze (von 189); seit 1989 Mitglied der Sozialistischen Internationale

Oppositionsparteien

In der Chambre des Députés 37 Sitze für Oppositionsparteien unterschiedlichen, jedoch bis auf Ettajdid (ehemalige Kommunisten – drei Sitze) eher regierungsnahen Charakters

Gewerkschaften

Einheitsgewerkschaft UGTT (Union Générale des Travailleurs Tunisiens)


Mitgliedschaft in wichtigen internationalen Organisationen

Vereinte Nationen; Arabische Liga, Organisation der Afrikanischen Einheit, Union des Arabischen Maghreb (UMA), Blockfreienbewegung, Organisation der islamischen Konferenz, Weltbank und IWF, GATT/WTO


Einreise

Reisedokumente

Zur Einreise wird im Normalfall ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate lang gültig sein muss.

Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt. Der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (auch ohne Lichtbild) zwar grundsätzlich ausreichend. Es wird jedoch die Vorlage eines Kinderreisepasses oder eigenen Reisepasses empfohlen.

Von der Vorlagepflicht eines Reisepasses kann bei der Einreise von Pauschaltouristen (gilt nicht für Einzelreisende!) abgesehen werden, wenn der deutsche Reisende stattdessen einen Personalausweis und Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket zuzügl. Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Der Personalausweis muss noch mindestens sechs Monate lang gültig sein.

Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Die vorherige Einholung eines Visums ist nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu vier Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des viermonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr von 10,-TD pro Woche erhoben, die bei Ausreise (mittels Wertmarken) beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.

Hinweise für Doppelstaater

Von Reisenden, die neben der deutschen auch die tunesische Staatsangehörigkeit besitzen, verlangen die tunesischen Behörden, dass sie sich mit einem tunesischen Reisepass ausweisen (Achtung: Die Rückgabe des tunesischen Passes an eine tunesische Auslandsvertretung aus Anlass der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband führt nicht zum Verlust der tunesischen Staatsangehörigkeit).

Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.

Einreise mit Kfz

Bei der Einreise.mit einem Kfz wird eine Verkehrserlaubnis für das Fahrzeug von drei Monaten erteilt und die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen, da ein Verkauf des Fahrzeugs in Tunesien nicht ohne Zollentrichtung stattfinden darf. Bei der Ausreise mit Fahrzeug wird die Eintragung wieder gelöscht

Um Schwierigkeiten bei den Grenzübergängen zu vermeiden, wird im Fall eines Gebrauchtwagenkaufs empfohlen, beim zuständigen Straßenverkehrsamt die aktuellen Angaben zum Halter in den Fahrzeugpapieren nachtragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug nach einem Unfall total beschädigt sein, muss von der örtlichen Polizei- oder Zollbehörde eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden, damit man das Land ohne das Fahrzeug verlassen kann. Der ADAC kann fahruntüchtige Fahrzeuge zurückholen.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Lindenallee 16, 14050 Berlin
Internationale Vorwahl +49 (30) - 30 82 06 73
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Tunesien
post.gif (1410 Byte) 1, Rue el Hamra, Mutuelleville - Tunis (Belvédère)
Internationale Vorwahl (00216 71) 78 64 55
Internationale Domäne www.deutschebotschaft-tunis.org

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