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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.

Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Imfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.

Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.


Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Von Reisen in den Tschad wird derzeit abgeraten.

Innenpolitische Lage

Am Wochenende des 2. / 3. Februar 2008 kam es in und im Umkreis der Hauptstadt N’djamena zu schweren Gefechten zwischen bewaffneten Rebellen und tschadischen Regierungstruppen sowie zu Plünderungen. Nach dem Rückzug der Rebellen in das Grenzgebiet zum Sudan ist relative Ruhe eingekehrt, die weitere Entwicklung bleibt jedoch ungewiß. Die Regierung hat den Ausnahmezustand voraussichtlich bis zum 15.03.2008 ausgerufen und in N’Djamena eine nächtliche Ausgangssperre von 24.00 Uhr bis 06.00 verhängt (in Abéché ab 20.30 Uhr). Je nach Landesteil muss mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden.

Reisen im Land

Reisen im Land sind nach wie vor mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.

Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.

Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben – nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).


Strafrecht

Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Unterkunft

In N'Djamena gibt es drei gute Hotels, außerhalb der Hauptstadt sind die Unterkunftsmöglichkeiten stark eingeschränkt. In Sarh befinden sich zwei kleine Hotels, im Zakouma-Nationalpark gibt es einen modernen Hotelkomplex und im Südwesten des Landes mehrere kleine Lodges. Vorausbuchung wird empfohlen.


Verkehr

FLUGZEUG: Inlandflüge von Air Tchad (HT) (Tel: 52 45 64. Telefax: 52 35 82) und Air Affaires Chad verbinden N'Djamena mit Moundou, Sahr und Abéché. Barzahlung ist erforderlich.
 
BUS/PKW: Autofahrten außerhalb von N'Djamena sind nur mit Allradantrieb möglich, außerdem sind für alle Präfekturen des Landes Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muß bei Einreise auf dem Landweg schon zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden. Da auch nur wenige Unterkunftsmöglichkeiten, Lebensmittel, Benzin und Reparaturwerkstätten zur Verfügung stehen, hat die Regierung vor allem im nördlichen und mittleren Landesteil die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Dies gilt auch für Fahrzeugkolonnen auf den Strecken von Libyen über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena und für die Straße von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Für Fahrten in den Nordosten des Landes ist die Mitnahme eines ortskundigen Führers vorgeschrieben. Benzin ist teuer. Es gibt eine unbefestigte Straße von Maiduguri in Nigeria über Kamerun nach N'Djamena, die viel von Lastwagen befahren wird. Ihre Befahrbarkeit hängt jedoch u. a. vom Wetter ab, zwischen Ende Juli und Anfang September bleibt man hier selbst mit dem Landrover stecken. Die Straße von N'Gaoundere (Kamerun) über Garoua, Maroua und das Wazza-Tierreservat nach N'Djamena bietet asphaltierte Teilstrecken, die unbefestigten Abschnitte machen die Straße jedoch während der Regenzeit schwer befahrbar. Viele andere Straßen benötigen dringend Reparaturen. Unterlagen: Carnet de passage, internationaler Führerschein und entweder die Grüne Versicherungskarte oder eine Vollkaskoversicherung des Tschad.
 
STADTVERKEHR: Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut, und Mietwagen mit und ohne Fahrer sind in begrenztem Umfang erhältlich. Minibusse und Taxis in N'Djamena berechnen Einheitsfahrpreise. Taxifahrer erwarten 10% Trinkgeld.


Zoll

Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

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