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Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben. Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Imfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen. Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
Innenpolitische Lage Am Wochenende des 2. / 3. Februar 2008 kam es in und im Umkreis der Hauptstadt Ndjamena zu schweren Gefechten zwischen bewaffneten Rebellen und tschadischen Regierungstruppen sowie zu Plünderungen. Nach dem Rückzug der Rebellen in das Grenzgebiet zum Sudan ist relative Ruhe eingekehrt, die weitere Entwicklung bleibt jedoch ungewiß. Die Regierung hat den Ausnahmezustand voraussichtlich bis zum 15.03.2008 ausgerufen und in NDjamena eine nächtliche Ausgangssperre von 24.00 Uhr bis 06.00 verhängt (in Abéché ab 20.30 Uhr). Je nach Landesteil muss mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden. Reisen im Land Reisen im Land sind nach wie vor mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden. Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft NDjamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen. Die deutsche Botschaft NDjamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa). Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
In N'Djamena gibt es drei gute Hotels, außerhalb der Hauptstadt sind die Unterkunftsmöglichkeiten stark eingeschränkt. In Sarh befinden sich zwei kleine Hotels, im Zakouma-Nationalpark gibt es einen modernen Hotelkomplex und im Südwesten des Landes mehrere kleine Lodges. Vorausbuchung wird empfohlen. FLUGZEUG: Inlandflüge von Air Tchad (HT) (Tel:
52 45 64. Telefax: 52 35 82) und Air Affaires Chad verbinden N'Djamena mit Moundou,
Sahr und Abéché. Barzahlung ist erforderlich. Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. |
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