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Die medizinische Versorgung im Lande, insbesondere außerhalb der Hauptstadt Lomé, ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine ausreichende Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningitis ACWY sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise zwar nicht vorgeschrieben, wird jedoch sehr empfohlen. HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen neben der Cholera auch das Denguefieber und besonders die Malaria. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Reisenden wird geraten, sich bei der Konsularabteilung der Botschaft registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere bei längeren Aufenthalten. Während der Nachtzeit finden häufig Kontrollen des Militärs statt. Für diese Sicherheitskontrollen ist der Pass oder eine Passkopie mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich zu führen. Kriminalität Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität. Die Botschaft rät, Wertgegenstände (Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) nicht offen zur Schau zu stellen. Es wird empfohlen, den Strand von Lomé zu meiden. Er ist wenig besucht, sehr weitläufig und schwer einsehbar. Es besteht daher auch tagsüber ein erhöhtes Risiko krimineller Übergriffe. In einem solchen Fall ist es ratsam, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden. Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lome insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht. Baden ist wegen der im Meer herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, unbedingt zu unterlassen. Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Straßen und Fahrzeuge sind generell in einem schlechten Zustand. Wegen Fußgängern auf der Fahrbahn, fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Autofahrer insbesondere bei Nachtfahrten erhöhte Vorsicht walten lassen. Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot. Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird. Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden. Öffentliche Prostitution ist in Togo verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.
Unterkünfte, die internationalem Niveau entsprechen, stehen nur in Lomé und Lama-Kara zur Verfügung, Hotels gibt es jedoch in allen größeren Städten. Vorausbuchung wird empfohlen. Nähere Informationen von der Direction des Professions Touristiques (BP 1289, Route d' Aného, Lomé, Tel: 21 56 62, 21 43 13. Telefax: 21 89 27, Internet: http://www.republicoftogo.com). CAMPING: Es gibt kostenlose Campingplätze, trotzdem wird vom Zelten abgeraten.FLUGZEUG: Air Togo fliegt Sokodé, Mango,
Dapango, Lama-Kara, Niamtougou und Lomé an. Einfuhrbeschränkungen bei Tabak: Männer: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak, Frauen: 100 Zigaretten Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks. |
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