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Politisches System

Republik mit Mehr-Parteien-System; Republik seit 1961. Verfassung seit Februar 1997 in Kraft. Sie gilt als eine der liberalsten der Welt. Wahlrecht ab 18 Jahren. Zweikammerparlament mit Nationalversammlung (350 - 400 direkt gewählte Abgeordnete) und Nationalrat der Provinzen (90 Mitglieder). Wahl alle 5 Jahre, Wahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre durch die Nationalversammlung.

Basis für den Staatsaufbau ist die am 04. Februar 1997 in Kraft getretene Verfassung der Republik Südafrika. Sie begründet eine Präsidialdemokratie mit föderalen Elementen. Präsident und Vizepräsident werden von der Nationalversammlung gewählt. Sie sind mit weitreichenden Befugnissen und Vollmachten ausgestattet, die jedoch durch ein System von "checks and balances" eingeschränkt werden.

In beiden Kammern werden Gesetze im Normalfall mit einfacher Mehrheit beschlossen. Fehlt diese in einer der Kammern, so ist die gemeinsame Mehrheit der Stimmen beider Kammern erforderlich. Besondere Verfahren und Quoren gelten für Gesetzentwürfe der NA zu Grenzen der Provinzen und Befugnissen der Provinzregierungen sowie für Finanz-, Haushalts- und Steuergesetze.

Die Regierung besteht nach Aufgabe des Prinzips der Regierung der Nationalen Einheit (1994 - 1999) aus einer Koalition der sogenannten Tripelalliance (Dreier-Allianz), die sich aus dem African National Congress (ANC), der South African Communist Party (SACP) und der Confederation of South African Trade Unions (COSATU) zusammensetzt. Der ANC weist weniger die Struktur einer Partei als die einer Bewegung auf. Die wichtigsten Oppositionsparteien sind die liberale Democratic Alliance (DA), die Inkatha Freedom Party (IFP), United Democratic Movement (UDM), Independent Democrats (ID) und African Christian Democratic Party (ACDP). Bei den Parlamentswahlen im April 2004 erreichte der ANC eine 2/3 Mehrheit. Als Präsident der Republik Südafrika (und Regierungschef) wurden im April 2004 Thabo Mbeki (ANC; Xhosa) und als Vizepräsident Jacob Zuma (ANC; Zulu) vom Parlament gewählt. Der ANC stellt derzeit 27, die NNP 1 der insgesamt 28 Kabinettsposten, von denen 12 von Frauen besetzt wurden. In sieben der neun Provinzen und den meisten Kommunen stellt ANC den Regierungschef bzw. Bürgermeister. Die Regierung will sich in der laufenden Legislaturperiode vor allem der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, Armut, Unterentwicklung und Kriminalität sowie der Leistungssteigerung der öffentlichen Verwaltung widmen. Dabei legt sie insbesondere auf die beschleunigte Umsetzung der Regierungsprogramme auf Provinz- und Kommunalebene großen Wert. Die nächsten Kommunalwahlen finden voraussichtlich Anfang 2006 statt.

Aus Reihen der Oppositionsparteien werden der Regierung vor allem unzureichende Massnahmen zur Bekämfung der HIV/Aids Pandemie, Kriminalität und Arbeitslosigkeit, Versäumnisse im Bildungswesen sowie zu langsamer Ausbau der Infrastruktur, insbesondere in ländlichen Gebieten, vorgeworfen.


Gerichtswesen

1 Oberster Gerichtshof, 305 Magistratsgerichte

Das Verfassungsgericht mit Sitz in Johannesburg ist die höchste Instanz in Verfassungsfragen, während das Oberste Gericht in Bloemfontein das höchste Gericht für alle anderen Fragen ist. Die meisten Verhandlungen werden auf lokaler Ebene in den örtlichen Gerichten abgehalten. Die Verfassung garantiert jedem Staatsbürger das Recht auf eine faire, öffentliche Verhandlung, einen angemessenen Zeitraum für die Urteilsfindung und das Recht auf Berufung.


Verwaltung

9 Provinzen (Eastern Cape, Free State, Gauteng, KwaZulu-Natal, Mpumalanga, North-West, Northern Cape, Northern Province, Western Cape)

Die neun Provinzen verfügen über eigene Provinzparlamente und -regierungen; sie sind jedoch in politischen und finanziellen Fragen weniger unabhängig als die deutschen Bundesländer.


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Parteien

  • African National Congress/ANC (Regierungspartei, Vorsitzender: Thabo Mbeki)
  • Democratic Party/DP (liberal)
  • Inkatha Freedom Party/IFP (vorwiegend Zulus)
  • New National Party/NNP (vorwiegend weiße Mitglieder und Wähler; hat sich im April 2005 aufgelöst)
  • United Democratic Movement/UDM (multikulturell)
  • African Christian Democratic Party/ ACDP
  • Freedom Front/FF (rechts gerichtet)

Gewerkschaften (insgesamt ca. 2,9 Mio. Mitglieder)


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

u.a. Vereinte Nationen, NAM (Blockfreie Länder), AU, SADC, Commonwealth, WTO, UNCTADICAO, IDA, IFC, IWF, ILO, IMO, ITU, UPU, WMO, WHO, IPU, IBRD, FAO


Einreise

Visum / Reisedokumente

Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen.

Voraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann:

  • einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei (2) freien Seiten für Sichtvermerke;
  • Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend;
  • Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird.

Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig.

Verfolgt der Einreisende einen bestimmten Zweck, so bedarf er, auch wenn er den Zeitraum von 90 Tagen nicht überschreitet, gegebenenfalls einer gesonderten Genehmigung („permit“). Diese kann neben der Besuchergenehmigung in Form eines „endorsement“  im Reisepaß vom Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen bei Einreise erteilt werden.

In welchen Fällen ein „endorsement“ erteilt wird, ist gesondert in der Government Gazette vom 21. Februar 2003 Reg. No. 24952 geregelt (Studium, medizinische Behandlung und in engen Ausnahmefällen Arbeit, sofern deren Bezahlung im Ausland – Deutschland – erfolgt). Zu weiteren Informationen wird der Besuch der Internet-Seite der südafrikanischen Botschaft dringend empfohlen: www.suedafrika.org. Der Einreisende sollte sich vor Einreise informieren, ob er ein Visum benötigt, oder ob für seinen Zweck der Einreise ein „visitor`s permit“ mit „endorsement“ erteilt werden kann.

Insbesondere regelt Regulation 22 Sec. 2, Regulation 13, wann eine  „study permit“ als „endorsement“ erforderlich ist. Danach wird „study“ definiert als „study at a primary, secondary or tertiary educational institution or any other bona fide institution of learning, including but not limited to professional, training, cultural, technical, research, vocational, sportive, language and entertainment institutions of learning.“

Die Überschreitung der Aufenthaltserlaubnis auch um wenige Tage wird mit empfindlichen Geldstrafen, teilweise auch mit Abschiebehaft geahndet. Verlängerungen müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs („Civitas“, Struben Street, Pretoria, Tel. Nr. 012-314-8911) beantragt werden. Es wird empfohlen die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Hinweise für Inhaber von Reiseausweisen

Die vom Bundesgrenzschutz in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" können nicht mehr zur Einreise in Südafrika benutzt werden, da diese kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer bis zu 30 Tagen ausgestellt werden dürfen.

Letzteres gilt auch für die bisher von der Botschaft bei der Einreise nach Südafrika ausgestellten "Reiseausweise". In beiden Fällen nützt es nichts, wenn zusätzlich zu dem Reiseausweis ein abgelaufener Reisepass oder anderes Identitätsdokument mit Bild vorgelegt werden kann.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)" benötigen für die Einreise in Südafrika ein Visum, wenn sie Staatsangehörige eines für die Einreise visumspflichtigen Staates sind. Da der deutsche Reiseausweis keine Aussage über die Staatsangehörigkeit des Inhabers trifft, kann der Inhaber bei Einreise in Südafrika diese nicht nachweisen und somit auch keine ggf. vorhandene Visumsbefreiung in Anspruch nehmen. Inhaber solcher Reiseausweise sind also generell visumspflichtig in Südafrika.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge ( gem . Abkommen vom 15.10.1946)" und Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen in jedem Fall der Visumspflicht für Südafrika.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Internationale Vorwahl +49 (30) - 22 07 30
Internationale Domäne www.suedafrika.org
botschaft@suedafrika.org
Generalkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Sendlinger-Tor-Platz 5, 80336 München
Internationale Vorwahl 089-2 31 16 30
Amtsbezirk Bayern und Baden-Württemberg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Plieninger Straße 148 B, 70567 Stuttgart
Internationale Vorwahl 0711-7 22 21 75
Amtsbezirk Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Parkallee 32 Louis Delius GmbH & Co., 28209 Bremen
Internationale Vorwahl 0421-34 62 00
Amtsbezirk Land Bremen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Klönnestraße 99, 44143 Dortmund
Internationale Vorwahl 0231-5 64 00 11
Amtsbezirk Land Nordrhein-Westfalen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Bautzener Straße 113, 01099 Dresden
Internationale Vorwahl 0351-5 63 34 70
Amtsbezirk Der Konsularbezirk umfaßt die Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Commerzbank - Kaiserplatz, 60261 Frankfurt am Main
Internationale Vorwahl 069-13 62 39 44
Amtsbezirk Der Konsularbezirk umfaßt die Länder Hessen und Thüringen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Palmaille, 22767 Hamburg
Internationale Vorwahl 040-38 01 60
Amtsbezirk Hamburg
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Rominteweg 3, 30559 Hannover
Internationale Vorwahl 0511-5 44 54 93
Amtsbezirk Land Niedersachsen
Honorarkonsulat in  Deutschland
post.gif (1410 Byte) Haselbusch 8, 24146 Kiel
Internationale Vorwahl 0431-8 00 80
Amtsbezirk Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Südafrika
post.gif (1410 Byte) 180 Blackwood Street, Arcadia, Pretoria 0083
Internationale Vorwahl (0027 12) 427 89 00
Internationale Domäne GermanEmbassyPretoria@gonet.co.za
Außenstelle der Botschaft in Südafrika
post.gif (1410 Byte) 19th Floor, Safmarine House, 22 Riebeek Street, Cape Town 8001
Internationale Vorwahl (0027 21) 405 30 00
ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Die Dienststelle Kapstadt ist während der Parlamentsperiode - in der Regel Februar bis Oktober - geöffnet. Sie ist in diesem Zeitraum auch über die Botschaft Pretoria jederzeit erreichbar.
Generalkonsulat in Südafrika
post.gif (1410 Byte) 19th Floor, Safmarine House, 22 Riebeek Street, Cape Town 8001
Internationale Vorwahl (0027 21) 405 30 00
Amtsbezirk Provinzen Eastern Cape, Northern Cape und Western Cape sowie St. Helena und Nebengebiete.
Honorarkonsulat in Südafrika
post.gif (1410 Byte) 4th Floor, 2 Devonshire Place, Durban 4001
Internationale Vorwahl (0027 31) 305 56 77
Amtsbezirk Provinz KwaZulu/Natal
Honorarkonsulat in Südafrika
post.gif (1410 Byte) Maritime House, 11 Uitenhage Road, Port Elizabeth 6001
Internationale Vorwahl (0027 41) 487 28 40
Amtsbezirk Magistratsbezirke Aberdeen, Albany, Alexandria, Bathurst, Bedford, Colesberg, Cradock, Graaff-Reinet, Hankey, Humansdorp, Jansenville, Joubertina, Kirkwood, Knysna, Maraisburg, Middelburg, Noupoort, Pearston, Port Elizabeth, Reinet, Somerset East, Steynsburg, Steytlertville, Uitenhage, Uniondale, Venterstad, Willowmore.

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