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Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückhol- versicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden. Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet. HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Prophylaxe: Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die Infrastruktur im Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich. Nordsudan Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus. Westsudan und Region Darfur In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungenen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an. Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten. Südsudan Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft. Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo - marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten. Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittenen mittelsudanesischen Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel. Wegen verschiedener ungeklärter Zwischenfälle in Yambio (Westäquatoria) und dem Bundesstaat Jonglei, die möglicherweise mit Viehdiebstählen in Zusammenhang stehen, sollten diese Gegenden nicht bereist werden. Ostäquatoria ist zur Zeit ebenfalls nicht als sicher einzustufen. Der Weg von Grenze in Nadapal nach Lokichoggio in Kenia war in den letzten Wochen Schauplatz mehrer Überfälle durch Banditen. Für Fahrten von Lokichoggio zur Grenze und zurueck wurden Polizeieskorten fuer UN-Reisende inzwischen zwingend vorgeschrieben. Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich. Ostsudan Reisen im Ostsudan außerhalb des Gebietes der Hafenstadt Port Sudan unterliegen potentiellen Gefährdungen durch die in der "Eastern Front" vereinigten Rebellenbewegungen, insbesondere in der Region um Hamesh Kureib in der Provinz Kassala. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren. Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich. Verhalten in der Öffentlichkeit Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt. Filmen und Fotografieren Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun. Geld Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können. Reisegenehmigungen Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands für weite Teile des Landes, sind für viele Orte und Regionen weiterhin gesonderte Reisegenehmigungen nötig. Entsprechende Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus. Einfuhr, Herstellung, Handel, Konsum und Besitz von Drogen, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil) können nach dem sudanesischen Strafgesetz und Public Order Law (Shari'a) mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, Auspeitschen) geahndet werden.
Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten. JUGENDHERBERGEN: Informationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87. Telefax: (011) 78 03 08.FLUGZEUG: Sudan Airways (SD) fliegt 20 Flughäfen
an, einschließlich Dongola, Juba, Port Sudan und El Obeid. Die zuverlässigste Verbindung
ist die Route von Port Sudan nach Khartoum. Zweimal wöchentlich Flugtaxiverbindung von
Khartoum nach Nyala. Aus bislang ungeklärter Ursache stürzte ein Flugzeug der Sudan Airways am 08.07.2003 ab. Über 100 Todesopfer waren zu beklagen. Bis zur Aufklärung der Absturzursache durch ein britisches Untersuchungsteam bleiben Fragen hinsichtlich der Sicherheit von Sudan Airways offen. SCHIFF: Alle Städte am Nil werden durch Flußdampfer
miteinander verbunden, die jedoch zum größten Teil für Touristen nicht zu empfehlen
sind. Der Fahrplan hängt vom Wasserstand ab. Es empfiehlt sich, Lebensmittel und Wasser
mitzunehmen. Dongola, Karima, Kosti und Juba gehören zu den Anlaufhäfen. Im Süden des
Landes wird gegenwärtig ein 320 km langer befahrbarer Kanal (Jonglei) gebaut. Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt. Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss. Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können. |
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