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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
Sitten & Bräuche Strafrecht Strom Unterkunft
Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückhol- versicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Typhus und insbesondere auch Polio und Meningokokken-Meningitis ACWY, nachdem es in den ersten Monaten des Jahres 2005 zu Ausbrüchen von Polio- und Meningitis-Erkrankungen in verschiedenen Regionen des Landes kam. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann auch Impfschutz gegen Tollwut sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.

Der Süden Sudans gilt als Gelbfiebergebiet. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird häufig an der Grenze verlangt, nicht nur bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Prophylaxe: Das Risiko für z. T. gefährliche Durchfälle (Salmonellen, Amöben, Lamblien) und andere Tropenkrankheiten (Malaria, Gelbfieber, Denguefieber) kann durch Vorsorgemaßnahmen (Mückenschutz, nur gut abgekochte oder geschälte Nahrung) deutlich verringert werden. Man sollte nicht in Süßwasser baden (Gefahr u. a. der Bilharziose). Weitere Tropen- und Infektionskrankheiten mit sehr unterschiedlicher Gefährdung für Reisende kommen eher selten vor.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.


Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Ohne Einschränkungen bereist werden können nur die nördlichen Bundesstaaten und die Landesmitte. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in andere Regionen grundsätzlich ab.

Die Infrastruktur im Sudan ist schlecht ausgebildet und in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich. Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane muss gerechnet werden. Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs im Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Nordsudan

Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Travel Permits mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Travel Permits bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich gewarnt. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.

Westsudan und Region Darfur

In der Region Darfur im Westen des Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr.

In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen, auch bewaffnete Auseinandersetzungenen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.

Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UN-DSS (Department for Security Services) angeraten.

Südsudan

Reisen in den Südsudan sind seit August 2007 nicht mehr genehmigungsfrei. Genehmigungen erteilt die zuständige Stelle des sudanesischen Innenministeriums in Burri, in der Nähe der US-Botschaft.

Im Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte, Landminen und - insbesondere im Grenzgebiet zu Uganda und Demokratischer Republik Kongo - marodierende Bewaffnete der "Lord's Resistance Army". Von Reisen in die Regionen White Nile und Sennar wird wegen möglicher militärischer Auseinandersetzungen abgeraten.

Wegen des ungeklärten Grenzverlaufs ist von einer Reise in die zwischen der sudanesischen Zentralregierung und der Regierung des Südsudan umstrittenen mittelsudanesischen Region Abyei abzuraten. Die Sicherheitslage in dem ehemaligen Konfliktgebiet Nubaberge hat sich zwar etwas entspannt, nicht zuletzt wegen Landminengefahren ist die Gegend aber kein sicheres Reiseziel.

Wegen verschiedener ungeklärter Zwischenfälle in Yambio (Westäquatoria) und dem Bundesstaat Jonglei, die möglicherweise mit Viehdiebstählen in Zusammenhang stehen, sollten diese Gegenden nicht bereist werden. Ostäquatoria ist zur Zeit ebenfalls nicht als sicher einzustufen. Der Weg von Grenze in Nadapal nach Lokichoggio in Kenia war in den letzten Wochen Schauplatz mehrer Überfälle durch Banditen. Für Fahrten von Lokichoggio zur Grenze und zurueck wurden Polizeieskorten fuer UN-Reisende inzwischen zwingend vorgeschrieben.

Die Grenze Sudan - Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Ostsudan

Reisen im Ostsudan außerhalb des Gebietes der Hafenstadt Port Sudan unterliegen potentiellen Gefährdungen durch die in der "Eastern Front" vereinigten Rebellenbewegungen, insbesondere in der Region um Hamesh Kureib in der Provinz Kassala. Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.

Die Grenze Sudan - Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan - Eritrea ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Verhalten in der Öffentlichkeit

Als Gast sollte man sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Sudans anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.

Filmen und Fotografieren

Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.

Geld

Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können.

Reisegenehmigungen

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustands für weite Teile des Landes, sind für viele Orte und Regionen weiterhin gesonderte Reisegenehmigungen nötig. Entsprechende Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.


Strafrecht

Einfuhr, Herstellung, Handel, Konsum und Besitz von Drogen, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung (sehr kurze Hosen, Bikinioberteil) können nach dem sudanesischen Strafgesetz und Public Order Law (Shari'a) mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, Auspeitschen) geahndet werden.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
230 50 -
strom_c.jpg (4004 Byte) strom_d.jpg (4082 Byte)

Unterkunft

Außerhalb von Khartoum und Port Sudan findet man nur wenige Unterkünfte. In Khartoum gibt es 11 mittelgroße Hotels, einschl. einiger mit internationalem Standard, in Port Sudan drei. In den anderen größeren Städten bieten einige kleinere Hotels und Herbergen Unterkunftsmöglichkeiten.

JUGENDHERBERGEN: Informationen erteilt die Youth Hostel Association, PO Box 1705, House no. 66, Street no. 47, Khartoum. Tel: (011) 72 20 87. Telefax: (011) 78 03 08.


Verkehr

FLUGZEUG: Sudan Airways (SD) fliegt 20 Flughäfen an, einschließlich Dongola, Juba, Port Sudan und El Obeid. Die zuverlässigste Verbindung ist die Route von Port Sudan nach Khartoum. Zweimal wöchentlich Flugtaxiverbindung von Khartoum nach Nyala.
 
Flughafengebühren: 600 sD.

Aus bislang ungeklärter Ursache stürzte ein Flugzeug der Sudan Airways am 08.07.2003 ab. Über 100 Todesopfer waren zu beklagen. Bis zur Aufklärung der Absturzursache durch ein britisches Untersuchungsteam bleiben Fragen hinsichtlich der Sicherheit von Sudan Airways offen.

SCHIFF: Alle Städte am Nil werden durch Flußdampfer miteinander verbunden, die jedoch zum größten Teil für Touristen nicht zu empfehlen sind. Der Fahrplan hängt vom Wasserstand ab. Es empfiehlt sich, Lebensmittel und Wasser mitzunehmen. Dongola, Karima, Kosti und Juba gehören zu den Anlaufhäfen. Im Süden des Landes wird gegenwärtig ein 320 km langer befahrbarer Kanal (Jonglei) gebaut.
 
BAHN: Das Bahnnetz ist umfassend, die Züge sind jedoch sehr langsam und nur einfach ausgestattet. Es gibt drei Klassen und außerdem eine Luxusklasse (Mumtaza). Auf den Hauptstrecken von Khartoum nach Wau/Nyala, Khartoum nach Kassala/Wadi Halfa und von Port Sudan nach Khartoum gibt es Schlafwagen. Einige Wagen sind klimatisiert, hierfür wird ein Zuschlag verlangt.
 
BUS/PKW: Nur ein kleiner Teil des Straßennetzes ist asphaltiert. Landstraßen sind in schlechtem Zustand, im Norden sind diese während der Regenzeit (Juli - September) oft nicht befahrbar. Für längere Fahrten sollte man ausreichend Ersatzteile mitnehmen und nur absolut fahrtüchtige Fahrzeuge benutzen. Fernbus: Zwischen den größeren Städten verkehren Busse, die von den Marktplätzen abfahren. Lastwagen sind preiswertere, wenn auch unbequeme Transportmittel. Taxis haben keine Taxameter, daher sollte man den Fahrpreis im voraus vereinbaren. Mietwagen sind in größeren Städten sowie in Hotels erhältlich. Die Gebühren sind hoch. Unterlagen: Carnet de Passage, Geldmittelnachweis und Bescheinigung der sudanesischen Botschaft, daß das Fahrzeug verkehrstauglich ist. Internationaler Führerschein empfohlen. Bei Vorlage des eigenen Führerscheins kann von den örtlichen Behörden eine befristete Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Wohnwagen und Fahrzeugen unter 1500 cc wird die Einreise verweigert.
 
STADTVERKEHR: Die öffentlichen Busse in Khartoum sind unzuverlässig und verkehren unregelmäßig. Deshalb gibt es immer mehr private Bakassi-Minibusse, die Boks genannt werden. Sie haben keine festgesetzten Haltestellen. Diese Unternehmen bewegen sich an der Grenze der Legalität und sollten mit Vorsicht benutzt werden.


Zoll

Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u.ä. ist verboten. Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (Elfenbein u. a., siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss. Kreditkarteneinsatz ist zur Zeit noch nicht möglich. Auch Geldautomaten existieren noch nicht. Reisende sollten in jedem Fall auf andere Zahlungsmittel zurückgreifen können.

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