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Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch, besonders auf dem Lande. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete englisch / französisch sprechende Ärzte. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt die im Senegal entstehenden und z.T. sehr beträchtlichen Krankheitskosten nicht ab, der Abschluss einer privaten Auslands-Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse. Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus sehr sinnvoll sein. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird verlangt bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet heraus. HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. In der Region von Touba im Landesinneren besteht seit Beginn des Jahres eine Choleraepidemie. Hauptfokus ist das westliche Zentrum des Landes mit den Regionen Diourbel und Fatick. Nach Überschwemmungen treten nun auch landesweit Cholerafälle auf. Cholera kommt in weiten Teilen Afrikas endemisch vor mit gelegentlichen Ausbrüchen. Betroffen ist die in armen Verhältnissen lebende Bevölkerungsschicht. Im Senegal herrscht derzeit eine Choelraepidemie, die im letzten Jahr in Dakar begann. Neben der Hauptstadt waren zuletzt die Regionen Diourbel, Fatick, Louga, Tambacounda und Kolda besonders betroffen. Eine Gefahr für Reisende besteht in aller Regel nicht. Gegen Cholera und andere Durchfallerkrankungen kann durch Händehygiene und hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) vorgebeugt werden. Eine Impfung ist derzeit nicht erforderlich. Ganzjährig besteht ein hohes Malariarisiko. Wichtigste Maßnahme zur Malariavorbeugung ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung, Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) im Handel. Notwendigkeit, Auswahl, individuelle Dosierung, Nebenwirkungen und eventuelle Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Reise unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden. Reisen über Land / Kriminalität Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance geht die senegalesische Armee weiter gegen Rebellengruppen des MFDC vor. Schauplatz waren nach Vertreibung von Rebellengruppen aus dem Grenzgebiet zu Guinea-Bissau zuletzt Gebiete entlang der Grenze zu Gambia. Auf Überlandstraßen kam es in jüngster Zeit zu bewaffneten Überfällen, bei denen auch Tote und Verletzte zu beklagen waren. Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten gegenwärtig als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor. Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der Transgambienne, die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird jedoch abgeraten. Auch die Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden. Dort besteht abseits der großen Durchgangsstraßen teilweise Minengefahr. Nachtfahrten über Land sollten gemieden werden. Von nächtlichen Aufenthalten oder Autofahrten (vor allem ohne Begleitung) am Strand zwischen Lac Rose und St. Louis wird dringend abgeraten. Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar und anderen Städten des Senegal zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, hin und wieder aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden. Es wird empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen, einige benachteiligte Vororte von Dakar sollten dann gemieden werden. Trotz der bemerkenswerten - politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren. Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden. Geld/ Kreditkarten Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar. Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet. Homosexualität wird nach dem senegalesischen Strafrecht als Sittenwidrigkeit geahndet.
FLUGZEUG: Air Sénégal (DS) fliegt die
größeren Städte des Landes an. Gambia Air Shuttle bietet zweimal täglich
Flugdienste von Dakar nach Banjul (Gambia). Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Wert von FCFA 1.000.000 (ca. 1.500 Euro) ausgeführt werden. Bei höheren Beträgen ist schon bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden. Die Einfuhr von Personenkraftwagen, die älter als 5 Jahre sind, ist seit dem 23.07.2003 verboten. Ein Transitaufenthalt mit über 5 Jahre alten Personenkraftwagen war vorübergehend nur mit Eskorte möglich. Seit Dezember 2003 ist die Durchquerung des Senegal auch mit älteren Fahrzeugen wieder erlaubt. Die Vorlage eines "Carnet de Passage" und der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für den Wagen sind hierzu erforderlich. Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich. |
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