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Politisches System

Präsidiale Republik; Zwei-Kammern-Parlament: National Assembly (150 gewählte und 8 vom Präsidenten ernannte Mitglieder); House of Chiefs (27 Mitglieder).

Nach allgemeiner Auffassung sind Verfassung und Wahlrecht reformbedürftig. Die Diskussion darüber ist jedoch noch nicht weit vorangekommen, u.a. deshalb, weil die Berichte zweier von der Regierung dazu eingestzter Kommissionen erst noch konsolidiert werden müssen. Die Zivilgesellschaft ist Wortführer in dieser Diskussion. Während das Wahlrecht noch vor den Ende 2006 anstehenden Wahlen geändert werden soll, wird nach dem von der Regierung vorgelegten Zeitplan die Verfassungsreform erst 2008 abgeschlossen sein.


Gerichtswesen

1 Obergericht, Magistratsgerichtshöfe, örtl. Gerichtshöfe, 1 Supreme Court (als Appellationsgerichtshof)


Verwaltung

9 Provinzen

Karten - Nr. Name Hauptstadt
1 Central Province Kabwe
2 Copperbelt Province Ndola
3 Eastern Province Chipata
4 Luapula Province Mansa
5 Lusaka Province Lusaka
6 Northern Province Kasama
7 North-Western Province Solwezi
8 Southern Province Livingstone
9 Western Province Mongu

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Regierungspartei

Movement for Multi-Party Democracy (MMD)

Wichtigste Oppositionsparteien

Forum for Democracy and Development (FDD), United National Independence Party (UNIP), United Party for National Development (UPND); UNIP + FDD + UPND sind zusammengeschlossen in der United Democratic Alliance (UDA), Patriotic Front (PF), Heritage Party (HP), African People’s Congress (APC)


Gewerkschaften

Zambia Congress of Trade Unions (ZCTU) mit 19 Mitgliedsgewerkschaften


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen und Sonderorganisationen ECA (VN-Wirtschaftskommission für Afrika), FAO, ILO, IWF, UNDP, UNESCO, UNICEF, UNIDO, GATT/WTO, WHO, Weltbank, Commonwealth, AU, Konvention von Lomé, SADC (Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika, Vorsitz bis August 2008), COMESA (Gemeinsamer Markt für das Südliche und Östliche Afrika), CIPEC (Rat der Kupfer exportierenden Länder)


Einreise

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht für Sambia Pass- und Visumzwang. Deutschen Staatsangehörigen können Touristenvisa auch gebührenpflichtig bei der Einreise nach Sambia erteilt werden.

Visa werden auch von der sambischen Botschaft in Berlin erteilt. Es sind vereinzelte Fälle bekannt geworden, in denen Fluggesellschaften bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums bestanden haben.

Die Gebühr für die Ausstellung eines für eine Einreise gültigen Touristenvisums an der Grenze wurde mit Wirkung vom 26.Januar 2008 für deutsche Staatsangehörige von bisher USD 25 auf USD 50 erhöht und ist in US-Dollar bar zu entrichten. Wechselgeld ist nur bedingt vorhanden. Bei Einreise wird häufig die Vorlage des Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt. Deutsche Staatsangehörige, die einen Tagesausflug von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) unternehmen möchten, können bei Einreise ein Tagesvisum („Day Tripper Visa“) gegen eine Gebühr von USD 10 erhalten.

Das bisher bei Einreise im Rahmen einer organisierten Tour mit einem Reiseveranstalter an der Grenze gebührenfrei erteilte „Bonafide“-Visum („Fee Waived Visa“) wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Aus der Praxis liegen bisher keine Erfahrungen mit den neuen Einreisebestimmungen vor. Touristen , die bereits vor dem 26.1.2008 über ihren Reiseveranstalter einen „Visa Waiver“ beantragt haben, müssen im Zweifelsfall bei Einreise die erhöhe Gebühr für das Touristenvisum entrichten.

Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die (ggf. erste) Einreise innerhalb der angebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, im Regelfall 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt. Die Dauer, für die sich Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) innerhalb von zwölf Monaten in Sambia aufhalten können, darf nach den maßgebenden sambischen Bestimmungen 90 Tage nicht überschreiten. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen ausländischen Besuchern trotz Besitzes eines für diese Reise ausgestellten Visums einer sambischen Botschaft die Einreise mit der Begründung verweigert worden ist, die 90 Tage seien überschritten.

Reisedokumente

Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe und Kinderausweise werden bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Kinderausweise ab dem vollendeten 10. Lebensjahr nur mit Lichtbild, akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteiles ist bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zur Einreise ausreichend. Der Reisepass (mit Visum und/oder Einreisestempel) sowie zutreffendenfalls die gesonderte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sind nach sambischen Bestimmungen ständig mitzuführen, ggf. als von der Einwanderungsbehörde beglaubigte Fotokopien.

Ausreise

Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr („Passenger Service Charge“) in Höhe von USD 25 erhoben. Während die Gebühr bisher bei Abflug zu entrichten war, wird sie zukünftig (bei Reisen mit Fluggesellschaften, die eine entsprechende Vereinbarung mit der IATA haben) bereits mit dem Flugpreis eingezogen. Andernfalls und soweit das Flugticket in den Tarifangaben keinen Vermerk über den Einzug der Gebühr („JI: USD 25“ oder ähnlich) enthält, ist die Gebühr weiterhin bei Abflug zu entrichten,. In diesem Fall werden nur US-Dollar bar und nach Angaben der Flughafenverwaltung zumindest in Lusaka auch Visa-Kreditkarten akzeptiert.. Die Flughafengebühr für Inlandsflüge beträgt USD 8.

Allgemeines

Vergehen gegen die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden von den sambischen Einwanderungsbehörden unnachgiebig geahndet. Ausländer ohne gültiges Visum bzw. ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung haben mit hohen Geld- und/oder Haftstrafen und/oder mit Abschiebung zu rechnen.

Es wird dringend empfohlen, insbesondere beim Grenzübertritt auf dem Landweg, unverzüglich nachzuprüfen, ob die Einreise im Reisepass auch dokumentiert worden ist (Einreisestempel).


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin
Internationale Vorwahl +49 (30) - 206 29 40
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Sambia
post.gif (1410 Byte) United Nations Avenue, Stand No. 5209, Lusaka
Internationale Vorwahl (00260 1) 25 06 44, 25 12 59, 25 12 62
Internationale Domäne www.germanembassy-lusaka.org
geremblusaka@zamtel.zm

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