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Politisches System Präsidialrepublik. Neue Verfassung am 26.05.2003 per Referendum angenommen. Übergangsparlament mit 74 Sitzen. Wahlrecht ab 18 Jahre. Die neue Verfassung wurde am 26. Mai 2003 durch ein Referendum (Wahlbeteiligung 89,9%) mit 93% Ja-Stimmen angenommen. Sie ist seit 4. Juni 2003 in Kraft. Kennzeichen sind das Prinzip der Gewaltenteilung, ein Zwei-Kammerparlament in einem semi-präsidialen System, Menschen- und Bürgerechte sowie ein mit Kontrollmechanismen versehener Parteienpluralismus einschließlich eines Spektrums von Institutionen, die geeignet sind, den Prozess der nationalen Einheit und Versöhnung zu fördern (Ombudsmann, Versöhnungskommission, Kommission zum Kampf gegen den Genozid). Das Recht auf eine gesunde Umwelt, die Festschreibung der Staatsaufgabe Umweltschutz und die Schaffung einer unabhängigen Institution zur Beobachtung von Gender-Fragen sind Elemente einer modernen Verfassung. Verwaltung Kigali-Stadt sowie 5 Provinzen (Nord, West, Süd, Ost) mit insgesamt 30 untergeordneten Distrikten; die Distrikte sind in Sektoren und Zellen unterteilt.
Regierungsparteien In der Regierung und im Parlament vertreten: FPR: Front Patriotique Rwandais (32 Abgeordnete); PDC: Parti Démocratique Centriste (3 Abgeordnete); PDI: Parti Démocratique Idéal (3 Abgeordnete); UDPR: Union Démocratique du Peuple Rwandais (1 Abgeordneter); PSR: Parti Socialiste Rwandais (1 Abgeordneter); Im Parlament vertreten: PSD: Parti Social Démocrate (7 Abgeordnete); PL: Parti Libéral (6 Abgeordnete) Gewerkschaften Unter dem Dachverband des "Centre des Syndicats des Travailleurs du Rwanda" (CESTRA) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN, VN-Sonder- und Unterorganisationen; AU (Afrikanische Union); COMESA (Gemeinsamer Ost- und Südafrikanischer Markt); EAC (Ostafrikanische Gemeinschaft) seit Juni 2007 Die Einreise nach Ruanda ist nur mit einem Reisepass möglich, der Personalausweis wird nicht akzeptiert. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines miteinreisenden Elternteils wird ohne zusätzliches Foto anerkannt, der deutsche Kinderausweis wird uneingeschränkt anerkannt. Für Kinder über 10 Jahre wird allerdings die Einreise mit einem eigenen Reisepasses empfohlen. Die Einreise nichtdeutscher Staatsangehöriger mit einem für Ruanda gültigen deutschen Reisedokument ist möglich, die entsprechenden Visumserfordernisse wären dabei aber zu beachten. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Probleme aufgrund vorhandener Einreisestempel dritter Staaten im Reisepass sind bisher nicht bekannt geworden. Für touristische Reisen mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Für alle anderen Zwecke (langfristiger Aufenthalt, Arbeitsaufnahme) ist vor Einreise ein Visum bei der ruandischen Botschaft in Bonn zu beantragen. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden.
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