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Politisches System Präsidiale Bundesrepublik. Mit kurzer Unterbrechung von 1966 bis 1999 Militärregime. Zwei-Kammer-Parlament. Präsidialdemokratie seit 29.05.99 ("4. Republik"). Die jetzige Verfassung wurde von der Übergangsregierung unter General Abubakar ausgearbeitet und trat am 29.05.1999 in Kraft. Sie sieht (nach US Vorbild) ein präsidiales System mit einem starken Exekutivpräsidenten vor, der gleichzeitig als Regierungschef den Federal Executive Council (Kabinett) leitet. Der Exekutive steht eine aus zwei Kammern gebildete Nationalversammlung als Legislative gegenüber, die sich aus Senat und Abgeordnetenhaus zusammensetzt. Jeder der 36 Bundesstaaten verfügt über eine Regierung unter Leitung des Gouverneurs sowie ein Landesparlament. Besonders in den südlichen Landesteilen, aber nicht nur dort, wird die Verfassung als zu zentralistisch und vom Militär aufoktroyiert empfunden. Vor diesem Hintergrund gibt es eine breite Verfassungsreformdebatte.. Eine besondere Rolle spielt die Debatte um eine Rotation des Präsidenten und anderer wichtiger Ämter unter verschiedenen Regionen des Landes. Nach jahrelangen Forderungen aus der Zivilgesellschaft und gegen ursprüngliche Vorbehalte eröffnete Präsident Obasanjo am 21. Februar 2005 eine Nationale Politische Reformkonferenz, die innerhalb von 3 Monaten über eine Neuordnung staatlicher Strukturen in Nigeria debattieren und den Entwurf einer reformierten Verfassung vorlegen soll. Verwaltung 36 Bundesstaaten , 1 Hauptstadtdisktrikt und 774 Local Government Areas
Parteien Für die letzten Wahlen zugelassene Parteien: 50, davon mit Mandat in der Nationalversammlung:
Gewerkschaften 29 Industriegewerkschaften sind im Dachverband "Nigeria Labour Congress" (NLC) zusammengeschlossen. Darüber hinaus gibt es Gewerkschaften leitender Angestellter und Freiberufler. Mitgliedschaften in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und deren Unter- und Sonderorganisationen, Weltbank, IWF, WTO, ECOWAS (Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten), AKP (afrikanisch-karibisch-pazifische Staatengruppe), AU (Afrikanische Union), OPEC, Commonwealth, G 77, G 15, OIC (Organisation der islamischen Konferenz) Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Der jeweilige Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Nigeria noch mindestens 6 Monate gültig sein. Es wird grundsätzlich kein Visum bei Einreise erteilt. Ein deutscher Kinderausweis wird, wenn mit einem Lichtbild versehen, grundsätzlich anerkannt, jedoch wird u.a. wegen der großflächigen nigerianischen Visa und Einreisestempel empfohlen, einen Reisepass auszustellen. Dies gilt vor allem, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises voraussichtlich für längere Zeit in Nigeria aufhalten wird. Bis zum Alter von 16 Jahren können Kinder auch einreisen, wenn sie sowohl im Reisepass zumindest eines Elternteils eingetragen als auch in dessen nigerianischem Visum aufgeführt sind. Der Nigeria Immigration Service empfiehlt allerdings, dass Kinder unabhängig von ihrem Alter einen eigenen Reisepass haben. Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden. Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-/Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen. Eine gültige Gelbfieberimpfung und Choleraimpfung sowie Impfung gegen Meningitis (CSM) bei Einreise aus afrikanischen Staaten werden erfahrungsgemäß oft bei Einreise verlangt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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