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Zentralafrika |
Gesundheit
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie
ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders
abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete
Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger
Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind
ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.
Medikamente sollten in ausreichenden Mengen mitgenommen werden, da es manchmal
Versorgungsengpässe gibt. Medizinische Behandlungen müssen häufig sofort bezahlt
werden.
Während der Trockenzeit in den kommenden Wochen
besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Meningokokken
Meningitis. Während dieser Zeit die ungefähr bis
April/Mai andauert, werden in Afrika die meisten Meningokokken Meningitis-Erkrankungen
gemeldet. Zu den afrikanischen Ländern des sog. "Meningitisgürtel" der
Sahelzone, südlich der Sahara gehören: Senegal, Mali, Burkina Faso, Gambia,
Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone, Elfenbeinküste, Niger, Tschad, Nigeria, Ghana, Togo,
Benin, Kamerun, Zentralafrika, Sudan, Eritrea und Äthiopien. Erkundigen Sie sich vor der
Abreise über die klimatischen Bedingungen in Ihrem Reiseland. Reisenden in Risikogebiete
v.a. während Trockenzeiten in den "Meningitisgürtel Afrikas" wird eine
Schutzimpfung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt empfohlen.
Im Land wurde das Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE)
am 15. März 2006 bestätigt. Aktuelle Ereignisse und Informationen können bei
www.fit-for-travel.de auf der Homepage unter Vogelgrippe (aviäre Influenza)
eingesehen werden. Eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippevirus (H5/H5N1) wird
befürchtet. Erkrankungsfälle beim Menschen sind bislang noch nicht aufgetreten. Bei
Reisen in Länder mit Vogelgrippe-Vorkommen, sollte auf jeden Fall der Kontakt mit
lebendem oder totem Geflügel (d.h. Geflügelprodukte, Federn, etc.) vollständig
vermieden werden. Das beinhaltet das Fernhalten von Vogelstallungen, so wie von Vogel- und
Geflügelmärkten. Der Import von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus den
betroffenen Ländern in die EU ist verboten. Auch auf das Halten von Ziervögeln sollte
während des Aufenthaltes verzichtet werden. Ebenso sollte auf den Verzehr von rohen
Geflügelspeisen verzichtet werden. Da das Virus bei Erhitzen auf 70°C abgetötet wird,
muss diese Temperatur beim Kochen oder Braten im Inneren des Fleisches oder des Eies vor
dem Verzehr erreicht werden um unbedenklich zu sein. Geflügelgerichte und Eier die auf
diese Weise zubereitet wurden, gelten für den Verzehr als unbedenklich.
Aus Nigeria wurden der WHO in diesem Jahr vom 1. Januar 21. März 53 Polio-Fälle
gemeldet. Weltweit wurden von der WHO im Jahr 2005 insgesamt 1.926 Fälle von Kinderlähmung (Poliomyelitis) aus 16 Ländern Afrikas und Asiens bestätigt (Afghanistan 7, Angola 10,
Äthiopien 22, Eritrea 1, Indien 65, Indonesien 302, Jemen 478, Kamerun 1, Mali 3, Nepal
4, Niger 10, Nigeria 783, Pakistan 27, Somalia 184, Sudan 27, Tschad 2). In Nigeria wurden
im Jahr 2005 insgesamt 783 Fälle registriert (2004: 793; 2003: 355). Landesweit besteht
ein erhöhtes Infektionsrisiko für Polio, v.a. in den nördlichen Provinzen Sokoto,
Zamfara, Kebbi, Katsina, Jigawa, Kano, als auch in Kaduna Niger, FCT Nasarawa, Benue und
Borno (im Osten). Kinderlähmung bleibt ein Problem. Die Ursache der wachsenden Anzahl an
Polioerkrankungen liegt am Wiederauftreten der Erkrankung in Ländern die noch vor kurzem
als "polio-frei" galten. Daher ist ein Polio-Impfschutz für Reisende in
Polio-Risikogebiete weiterhin unentbehrlich um einen Schutz vor Kinderlähmung zu
gewährleisten. Das Risiko importierter Polioviren wird so lange bestehen, bis die
Erkrankung weltweit ausgerottet ist.
Nigeria ist ein Land mit Gelbfieber-Übertragungsrisiko. Die letzten Erkrankungen wurden aus dem
Südosten des Landes gemeldet. Örtliche Impfkampagnen werden permanent durchgeführt.
Reisenden ist ein Gelbfieberimpfschutz - unabhängig von den Einreisebestimmungen - aus
medizinischer Sicht unbedingt empfohlen.
Ein sporadisches Auftreten von Cholera wird landesweit und ganzjährig beobachtet. Betroffen ist vor
allem Kano (Stadt Kano), sowie die Bundesstaaten Zamfara, Taraba, Borno, Imo, Jigawa,
Kebbi, Gombe, die Gebiete entlang des Nigers und die Regionen Akwa Ibom (Opkoso), und
Kwara (Bode Saadu). Als hauptsächliche Infektionsursache wird verunreinigtes Trinkwasser
und Lebensmittel angenommen. Vor allem unterernährte, vorerkrankte Menschen mit
mangelnder medizinischer Betreuung und einem geschwächten körperlichen Abwehrsystem sind
von der Cholera betroffen. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering
einzustufen. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen sind
empfohlen.
Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr
für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke
übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus,
Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Daher sollten sorgfältige
Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem
Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird
gewarnt. Nach Deutschland werden rund 80 - 90 % aller Typhus- und Paratyphusfälle aus
Reiseregionen mit unzureichendem Hygienestandard importiert. Bei Reisen unter einfachen
hygienischen Bedingungen (z.B. Rucksack- und Trekkingreisen) in Regionen mit erhöhtem
Typhusvorkommen, ist daher ein Typhus - Impfschutz sinnvoll. Bei Reisen in Länder mit
einem erhöhten Hepatitis A-Vorkommen sollte ein Hepatitis A-Impfschutz in Erwägung
gezogen werden.
Literatur
Reisehinweise
Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb
von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle
Sicherheitslage informieren.
Von Reisen in die Bundesstaaten Delta,
Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird dringend abgeraten.
In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes
Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste
vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. An vielen
Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kann lokal,
vor allem im Bundesstaat Rivers, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen
Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen kommen.
In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die
nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer
wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden mit Sicherheitskräften,
aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die
Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.
In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete
Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie Entführungen
ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu
verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden,
wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch
genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).
In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte
zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern
aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer, religiöser und/oder ethnischer Art.
Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und
örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne
Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). In den nächsten Monaten besteht in verschiedenen
Regionen aufgrund von örtlichen Wahlen ein erhöhtes Risiko solcher Zusammenstöße.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub
wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter
zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu
verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.
Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen
Kontakten wird dringend abgeraten.
Strafrecht
In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt,
steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.
Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen
Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischer Sharia homosexuelle Handlungen mit schweren
Strafen bewehrt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts,
insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie
nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.
Das Fotografieren von Flughäfen, Militärpersonen und -anlagen sowie Brücken
ist verboten.
Strom
| Volt |
Frequenz (Hz) |
Bemerkung |
| 240 |
50 |
- |
Unterkunft
In Lagos und in den anderen größeren Städten gibt es
Spitzenhotels, die jedoch häufig ausgebucht sind. Rechtzeitige Vorausbuchung wird
empfohlen. Die meisten guten Hotels liegen auf der gleichnamigen Insel. Hotels sind teuer.
Auskünfte vom Federal Ministry of Culture and Tourism (Shehu Shangari Way, Abuja
Tel: (09) 234 27 75. Telefax: (09) 234 82 97).
ANDERE UNTERKÜNFTE: Staatliche Rest Houses, die meist in
alten Kolonialhäusern untergebracht sind, gibt es im ganzen Land. Christliche Missionen
bieten gute, einfache und preiswerte Unterkünfte. Die Universitäten haben eigene Guest
Houses für Gastakademiker, in denen manchmal auch Touristen unterkommen können. In den
meisten größeren Städten bieten Sportklubs preiswerte Unterkünfte mit Mahlzeiten, man
muß allerdings meist eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft erwerben. Als Zentrum der
Erdölindustrie bietet Port Harcourt vielfältige Unterkunftsmöglichkeiten.
Verkehr
FLUGZEUG: Nigeria Airways (WT) verbindet Lagos
mit Ibadan, Benin, Port Harcourt, Enugu, Calabar, Kaduna, Kano, Jos, Sokoto, Maiduguri und
Yola. Charterflugzeuge kann man in Lagos bei Aero Contractors, Pan-African Airlines und
Delta Air Charter erhalten. Inlandflüge sollten im voraus gebucht werden, mit langen
Verspätungen muß gerechnet werden.
SCHIFF: An der Südküste und auf den Flüssen Niger und
Benue verkehren Fähren.
BAHN: Die beiden täglich befahrenen Hauptstrecken verlaufen
von Lagos nach Kano (über Ibadan, Oyo Ogbombosho, Kaduna und Zaria) und von Port Harcourt
nach Maiduguri (über Aba, Enugu, Makurdi und Jos). In Kaduna und Kafanchan kann man von
der einen auf die andere Hauptstrecke umsteigen. Beide Hauptstreckenzüge verkehren
täglich. Weitere Nebenstrecken verbinden Zaria mit Gusau und Kaura Namoda.
Schlafwagenplätze müssen im voraus gebucht werden. Drei Klassen.Einige Züge haben
Speisewagen und Klimaanlage. Züge sind langsamer als Busse, aber preiswerter.
BUS/PKW: Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und
zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt
werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen
erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden
werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von
Busreisen im Land wird abgeraten.
Das Straßennetz verbindet alle größeren Städte
miteinander. In einigen abgelegeneren Regionen sind Straßen während der Regenzeit
unbefahrbar. Busse und Taxis (Ford Transits) verkehren zwischen den größeren Städten.
Mietwagen sind am besten in Lagos und Abula erhältlich, man sollte über sein Hotel
buchen. Unterlagen: Internationaler Führerschein und 2 Paßfotos.
STADTVERKEHR: Das öffentliche Verkehrswesen in Lagos ist
verwirrend. Die Stadt leidet unter chronischen Verkehrsstaus, und Fährpläne können
besonders in den Stoßzeiten nicht eingehalten werden. In Lagos gibt es ein staatliches
Busnetz, zwei private Busfirmen und Tausende privater Minibusse. Für die gelben Taxis in
Lagos sollte man Fahrpreis und Trinkgeld vor Antritt der Fahrt aushandeln. Eine Fähre
pendelt zur Insel Lagos.
Zoll
Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Nairabeträgen über 10.000 N (ca. 100 Euro) ist
anmeldepflichtig.
Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich
vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.
| Zollfreie Einfuhr |
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 g
Tabak; 1 l Spirituosen und 1 l Wein; Parfüm für den persönlichen Gebrauch; Geschenke
bis zu einem Wert von 300 N. |
| Einfuhrverbot |
Bier, Champagner oder Sekt, Mineralwasser,
antialkoholische Getränke, Obst, Gemüse, Getreide, Eier, Schmuck und Edelmetalle. |
| Anmerkung |
Falls die angegebene Menge überschritten
wird, muß die Gesamtmenge verzollt werden. Bei längeren Aufenthalten werden auf
Luxusartikel wie Kameras oder Radios hohe Zölle erhoben. Antiquitäten dürfen nur vom
Direktor für Antiquitäten oder einem lizensierten Händler ver- und angekauft werden.
Vor der Ausfuhr von Antiquitäten muß man sich von den o. a. Stellen eine Genehmigung
besorgen. |
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