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Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.

Medikamente sollten in ausreichenden Mengen mitgenommen werden, da es manchmal Versorgungsengpässe gibt. Medizinische Behandlungen müssen häufig sofort bezahlt werden.

Während der Trockenzeit in den kommenden Wochen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Meningokokken Meningitis. Während dieser Zeit die ungefähr bis April/Mai andauert, werden in Afrika die meisten Meningokokken Meningitis-Erkrankungen gemeldet. Zu den afrikanischen Ländern des sog. "Meningitisgürtel" der Sahelzone, südlich der Sahara gehören: Senegal, Mali, Burkina Faso, Gambia, Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone, Elfenbeinküste, Niger, Tschad, Nigeria, Ghana, Togo, Benin, Kamerun, Zentralafrika, Sudan, Eritrea und Äthiopien. Erkundigen Sie sich vor der Abreise über die klimatischen Bedingungen in Ihrem Reiseland. Reisenden in Risikogebiete v.a. während Trockenzeiten in den "Meningitisgürtel Afrikas" wird eine Schutzimpfung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt empfohlen.

Im Land wurde das
Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 15. März 2006 bestätigt. Aktuelle Ereignisse und Informationen können bei www.fit-for-travel.de auf der Homepage unter „Vogelgrippe (aviäre Influenza) eingesehen werden. Eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippevirus (H5/H5N1) wird befürchtet. Erkrankungsfälle beim Menschen sind bislang noch nicht aufgetreten. Bei Reisen in Länder mit Vogelgrippe-Vorkommen, sollte auf jeden Fall der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel (d.h. Geflügelprodukte, Federn, etc.) vollständig vermieden werden. Das beinhaltet das Fernhalten von Vogelstallungen, so wie von Vogel- und Geflügelmärkten. Der Import von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus den betroffenen Ländern in die EU ist verboten. Auch auf das Halten von Ziervögeln sollte während des Aufenthaltes verzichtet werden. Ebenso sollte auf den Verzehr von rohen Geflügelspeisen verzichtet werden. Da das Virus bei Erhitzen auf 70°C abgetötet wird, muss diese Temperatur beim Kochen oder Braten im Inneren des Fleisches oder des Eies vor dem Verzehr erreicht werden um unbedenklich zu sein. Geflügelgerichte und Eier die auf diese Weise zubereitet wurden, gelten für den Verzehr als unbedenklich.

Aus Nigeria wurden der WHO in diesem Jahr vom 1. Januar – 21. März 53 Polio-Fälle gemeldet. Weltweit wurden von der WHO im Jahr 2005 insgesamt 1.926 Fälle von
Kinderlähmung (Poliomyelitis) aus 16 Ländern Afrikas und Asiens bestätigt (Afghanistan 7, Angola 10, Äthiopien 22, Eritrea 1, Indien 65, Indonesien 302, Jemen 478, Kamerun 1, Mali 3, Nepal 4, Niger 10, Nigeria 783, Pakistan 27, Somalia 184, Sudan 27, Tschad 2). In Nigeria wurden im Jahr 2005 insgesamt 783 Fälle registriert (2004: 793; 2003: 355). Landesweit besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Polio, v.a. in den nördlichen Provinzen Sokoto, Zamfara, Kebbi, Katsina, Jigawa, Kano, als auch in Kaduna Niger, FCT Nasarawa, Benue und Borno (im Osten). Kinderlähmung bleibt ein Problem. Die Ursache der wachsenden Anzahl an Polioerkrankungen liegt am Wiederauftreten der Erkrankung in Ländern die noch vor kurzem als "polio-frei" galten. Daher ist ein Polio-Impfschutz für Reisende in Polio-Risikogebiete weiterhin unentbehrlich um einen Schutz vor Kinderlähmung zu gewährleisten. Das Risiko importierter Polioviren wird so lange bestehen, bis die Erkrankung weltweit ausgerottet ist.

Nigeria ist ein Land mit
Gelbfieber-Übertragungsrisiko. Die letzten Erkrankungen wurden aus dem Südosten des Landes gemeldet. Örtliche Impfkampagnen werden permanent durchgeführt. Reisenden ist ein Gelbfieberimpfschutz - unabhängig von den Einreisebestimmungen - aus medizinischer Sicht unbedingt empfohlen.

Ein sporadisches Auftreten von
Cholera wird landesweit und ganzjährig beobachtet. Betroffen ist vor allem Kano (Stadt Kano), sowie die Bundesstaaten Zamfara, Taraba, Borno, Imo, Jigawa, Kebbi, Gombe, die Gebiete entlang des Nigers und die Regionen Akwa Ibom (Opkoso), und Kwara (Bode Saadu). Als hauptsächliche Infektionsursache wird verunreinigtes Trinkwasser und Lebensmittel angenommen. Vor allem unterernährte, vorerkrankte Menschen mit mangelnder medizinischer Betreuung und einem geschwächten körperlichen Abwehrsystem sind von der Cholera betroffen. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen sind empfohlen.

Landesweit besteht eine erhöhte
Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Nach Deutschland werden rund 80 - 90 % aller Typhus- und Paratyphusfälle aus Reiseregionen mit unzureichendem Hygienestandard importiert. Bei Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen (z.B. Rucksack- und Trekkingreisen) in Regionen mit erhöhtem Typhusvorkommen, ist daher ein Typhus - Impfschutz sinnvoll. Bei Reisen in Länder mit einem erhöhten Hepatitis A-Vorkommen sollte ein Hepatitis A-Impfschutz in Erwägung gezogen werden.


Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom wird dringend abgeraten.

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) In diesen Bundesstaaten besteht ein hohes Anschlags- und Entführungsrisiko, nicht nur auf dem Festland, sondern auch auf der Küste vorgelagerten Einrichtungen (z.B. Ölbohrplattformen) und auf den Wasserwegen. An vielen Orten gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär. Es kann lokal, vor allem im Bundesstaat Rivers, zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen kommen.

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden mit Sicherheitskräften, aber auch untereinander. Dies gilt insbesondere für die Stadt Port Harcourt und die Gegenden an den Mündungsläufen der Flüsse.

In den letzten Jahren waren in dieser Region auch zahlreiche bewaffnete Angriffe auf Einrichtungen ausländischer Ölgesellschaften sowie Entführungen ausländischer (meist westlicher) Mitarbeiter von in der Region tätigen Unternehmen zu verzeichnen. Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).

In Nigeria können, meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen mit gewaltsamen Zusammenstößen und Todesopfern aufbrechen. Ursachen und Anlässe sind politischer, religiöser und/oder ethnischer Art.   Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile, nie ganze Bundesstaaten). In den nächsten Monaten besteht in verschiedenen Regionen aufgrund von örtlichen Wahlen ein erhöhtes Risiko solcher Zusammenstöße.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen.

Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten.


Strafrecht

In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischer Sharia homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen bewehrt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.

Das Fotografieren von Flughäfen, Militärpersonen und -anlagen sowie Brücken ist verboten.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
240 50 -
strom_d.jpg (4082 Byte) strom_g.jpg (5476 Byte)

Unterkunft

In Lagos und in den anderen größeren Städten gibt es Spitzenhotels, die jedoch häufig ausgebucht sind. Rechtzeitige Vorausbuchung wird empfohlen. Die meisten guten Hotels liegen auf der gleichnamigen Insel. Hotels sind teuer. Auskünfte vom Federal Ministry of Culture and Tourism (Shehu Shangari Way, Abuja
 Tel: (09) 234 27 75. Telefax: (09) 234 82 97).

ANDERE UNTERKÜNFTE: Staatliche Rest Houses, die meist in alten Kolonialhäusern untergebracht sind, gibt es im ganzen Land. Christliche Missionen bieten gute, einfache und preiswerte Unterkünfte. Die Universitäten haben eigene Guest Houses für Gastakademiker, in denen manchmal auch Touristen unterkommen können. In den meisten größeren Städten bieten Sportklubs preiswerte Unterkünfte mit Mahlzeiten, man muß allerdings meist eine zeitlich begrenzte Mitgliedschaft erwerben. Als Zentrum der Erdölindustrie bietet Port Harcourt vielfältige Unterkunftsmöglichkeiten.


Verkehr

FLUGZEUG: Nigeria Airways (WT) verbindet Lagos mit Ibadan, Benin, Port Harcourt, Enugu, Calabar, Kaduna, Kano, Jos, Sokoto, Maiduguri und Yola. Charterflugzeuge kann man in Lagos bei Aero Contractors, Pan-African Airlines und Delta Air Charter erhalten. Inlandflüge sollten im voraus gebucht werden, mit langen Verspätungen muß gerechnet werden.
 
SCHIFF: An der Südküste und auf den Flüssen Niger und Benue verkehren Fähren.
 
BAHN: Die beiden täglich befahrenen Hauptstrecken verlaufen von Lagos nach Kano (über Ibadan, Oyo Ogbombosho, Kaduna und Zaria) und von Port Harcourt nach Maiduguri (über Aba, Enugu, Makurdi und Jos). In Kaduna und Kafanchan kann man von der einen auf die andere Hauptstrecke umsteigen. Beide Hauptstreckenzüge verkehren täglich. Weitere Nebenstrecken verbinden Zaria mit Gusau und Kaura Namoda. Schlafwagenplätze müssen im voraus gebucht werden. Drei Klassen.Einige Züge haben Speisewagen und Klimaanlage. Züge sind langsamer als Busse, aber preiswerter.
 
BUS/PKW: Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.

Das Straßennetz verbindet alle größeren Städte miteinander. In einigen abgelegeneren Regionen sind Straßen während der Regenzeit unbefahrbar. Busse und Taxis (Ford Transits) verkehren zwischen den größeren Städten. Mietwagen sind am besten in Lagos und Abula erhältlich, man sollte über sein Hotel buchen. Unterlagen: Internationaler Führerschein und 2 Paßfotos.
 
STADTVERKEHR: Das öffentliche Verkehrswesen in Lagos ist verwirrend. Die Stadt leidet unter chronischen Verkehrsstaus, und Fährpläne können besonders in den Stoßzeiten nicht eingehalten werden. In Lagos gibt es ein staatliches Busnetz, zwei private Busfirmen und Tausende privater Minibusse. Für die gelben Taxis in Lagos sollte man Fahrpreis und Trinkgeld vor Antritt der Fahrt aushandeln. Eine Fähre pendelt zur Insel Lagos.


Zoll

Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Nairabeträgen über 10.000 N (ca. 100 Euro) ist anmeldepflichtig.

Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Zollfreie Einfuhr 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 200 g Tabak; 1 l Spirituosen und 1 l Wein; Parfüm für den persönlichen Gebrauch; Geschenke bis zu einem Wert von 300 N.
Einfuhrverbot Bier, Champagner oder Sekt, Mineralwasser, antialkoholische Getränke, Obst, Gemüse, Getreide, Eier, Schmuck und Edelmetalle.
Anmerkung Falls die angegebene Menge überschritten wird, muß die Gesamtmenge verzollt werden. Bei längeren Aufenthalten werden auf Luxusartikel wie Kameras oder Radios hohe Zölle erhoben. Antiquitäten dürfen nur vom Direktor für Antiquitäten oder einem lizensierten Händler ver- und angekauft werden. Vor der Ausfuhr von Antiquitäten muß man sich von den o. a. Stellen eine Genehmigung besorgen.
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