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Gesundheit

Die medizinische Versorgung insbesondere im Landesinnern ist schlecht. Krankenhäuser sind meist sehr schlecht ausgestattet und kaum in der Lage, selbst bei Notfällen eine erste Versorgung zu gewährleisten. Operationen sollten, soweit möglich, im Ausland durchgeführt werden. Die Hauptkrankenhäuser befinden sich in Niamey und in Zinder. Nur in den größeren Ortschaften ist die medizinische Versorgung einigermaßen angemessen. Da Arzneien nur schwer erhältlich sind, empfiehlt es sich, seine eigenen Medikamente mitzubringen.

Vor Reiseantritt sollte ein Tropenmediziner bzw. ein Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung konsultiert werden. Dies empfiehlt sich, angesichts des trockenen und heißen Klimas, nicht nur aber besonders für Reisende mit chronischen Herz-Kreislauf-Problemen. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte mitgeführt werden.

Ein in Niger gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Im Niger treten ganzjährig, vor allem aber während und nach der von Juli bis September andauernden Regenzeit häufig Malariafälle auf.

Für Wandertouren im Air-Gebirge (keine befestigten Routen) sollte auf gutes Schuhwerk geachtet werden.

Beim Baden in allen Gewässern besteht akute Bilharziosegefahr!

Während der Trockenzeit in den kommenden Wochen besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Meningokokken Meningitis. Während dieser Zeit die ungefähr bis April/Mai andauert, werden in Afrika die meisten Meningokokken Meningitis-Erkrankungen gemeldet. Zu den afrikanischen Ländern des sog. "Meningitisgürtel" der Sahelzone, südlich der Sahara gehören: Senegal, Mali, Burkina Faso, Gambia, Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone, Elfenbeinküste, Niger, Tschad, Nigeria, Ghana, Togo, Benin, Kamerun, Zentralafrika, Sudan, Eritrea und Äthiopien. Erkundigen Sie sich vor der Abreise über die klimatischen Bedingungen in Ihrem Reiseland. Reisenden in Risikogebiete v.a. während Trockenzeiten in den "Meningitisgürtel Afrikas" wird eine Schutzimpfung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt empfohlen.

Aus dem Niger wurden der WHO in diesem Jahr vom 1. Januar – 21. März drei Polio-Fälle gemeldet. Weltweit wurden von der WHO im Jahr 2005 insgesamt 1.926 Fälle von
Kinderlähmung (Poliomyelitis) aus 16 Ländern Afrikas und Asiens bestätigt (Afghanistan 7, Angola 10, Äthiopien 22, Eritrea 1, Indien 65, Indonesien 302, Jemen 478, Kamerun 1, Mali 3, Nepal 4, Niger 10, Nigeria 783, Pakistan 27, Somalia 184, Sudan 27, Tschad 2). In Niger wurden im Jahr 2005 zehn Fälle registriert (2004: 25; 2003: 40). Kinderlähmung bleibt ein Problem. Die Ursache der wachsenden Anzahl an Polioerkrankungen liegt am Wiederauftreten der Erkrankung in Ländern die noch vor kurzem als "polio-frei" galten. Daher ist ein Polio-Impfschutz für Reisende in Polio-Risikogebiete weiterhin unentbehrlich um einen Schutz vor Kinderlähmung zu gewährleisten. Das Risiko importierter Polioviren wird so lange bestehen, bis die Erkrankung weltweit ausgerottet ist.

Im Land wurde das
Vogelgrippevirus (H5/H5N1) in Vögeln nachgewiesen und von der Welttierorganisation (OIE) am 28. Februar 2006 bestätigt. Aktuelle Ereignisse und Informationen können bei www.fit-for-travel.de auf der Homepage unter „Vogelgrippe (aviäre Influenza) eingesehen werden. Eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippevirus (H5/H5N1) wird befürchtet. Erkrankungsfälle beim Menschen sind bislang noch nicht aufgetreten. Bei Reisen in Länder mit Vogelgrippe-Vorkommen, sollte auf jeden Fall der Kontakt mit lebendem oder totem Geflügel (d.h. Geflügelprodukte, Federn, etc.) vollständig vermieden werden. Das beinhaltet das Fernhalten von Vogelstallungen, so wie von Vogel- und Geflügelmärkten. Der Import von Vogelprodukten (einschließlich Federn) aus den betroffenen Ländern in die EU ist verboten. Auch auf das Halten von Ziervögeln sollte während des Aufenthaltes verzichtet werden. Ebenso sollte auf den Verzehr von rohen Geflügelspeisen verzichtet werden. Da das Virus bei Erhitzen auf 70°C abgetötet wird, muss diese Temperatur beim Kochen oder Braten im Inneren des Fleisches oder des Eies vor dem Verzehr erreicht werden um unbedenklich zu sein. Geflügelgerichte und Eier die auf diese Weise zubereitet wurden, gelten für den Verzehr als unbedenklich.

Landesweit besteht eine erhöhte
Infektionsgefahr für diverse Infektionskrankheiten die durch verunreinigte Speisen oder Getränke übertragen werden (z.B. Hepatitis A, Typhus, Bakterienruhr, Amöbenruhr, Lambliasis, Wurmerkrankungen). Daher sollten sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen stets durchgeführt werden. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt. Nach Deutschland werden rund 80 - 90 % aller Typhus- und Paratyphusfälle aus Reiseregionen mit unzureichendem Hygienestandard importiert. Bei Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen (z.B. Rucksack- und Trekkingreisen) in Regionen mit erhöhtem Typhusvorkommen, ist daher ein Typhus - Impfschutz sinnvoll. Bei Reisen in Länder mit einem erhöhten Hepatitis A-Vorkommen sollte ein Hepatitis A-Impfschutz in Erwägung gezogen werden.

Landesweit besteht in verschiedenen Regionen ein erhöhtes
Cholerarisiko, dass vor allem die einheimische Bevölkerung betrifft. Cholerafälle werden v.a. gemeldet aus der Provinz Tillabéri und den Regionen Maradi und Diffa. Insbesondere unterernährte, vorerkrankte Menschen mit mangelnder medizinischer Betreuung und einem geschwächten körperlichen Abwehrsystem sind von der Cholera betroffen. Die Infektionsgefahr bei Touristen ist als sehr gering einzustufen. Sorgfältige Nahrungsmittel- und Trinkwasser-Hygienemaßnahmen sind empfohlen.


Literatur

Reisehinweise

Nord-/Ostregionen des Niger

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte) Wegen vermehrter bewaffneter Zusammenstöße zwischen nigrischen Sicherheitskräften und gut bewaffneten Rebellen wird von Reisen in die Stadt Agadez und das nördlich davon gelegene Aïr-Gebirge dringend abgeraten.

Im Aïr-Gebirge besteht Minengefahr, die Verlegung der Minen erfolgte ohne Kennzeichnung. In den letzten Wochen kam es im und um das Aïr herum auch zu Autodiebstählen unter Androhung von Waffengewalt.

Ab dem 24. August 2007 wurde in der ganzen Region Agadez der „Etat de mise en garde“ angeordnet, diese Maßnahme wurde am 24. Februar 2008 um weitere drei Monate (d.h. bis 23. Mai 2007) verlängert.

Es wird darauf hingewiesen, dass den nigrischen Sicherheitskräften (Militär, Gendarmerie, FNIS, Polizei) erweiterte Befugnisse erteilt sind (vermehrte Personen- und Fahrzeugkontrollen, Registrierungen, Festnahmen, besonderes Fotographierverbot, Ausgangssperre usw.). Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten, um Überreaktionen zu vermeiden.

Auf den Verbindungsstraßen zwischen Tahoua und Agadez bzw. zwischen Arlit und Agadez kam es im November 2007 zu Minenexplosionen. Von der Nutzung der Transitstrecke Assamaka (algerische Grenze) – Arlit – Agadez - Tahoua sollte deshalb unter den gegenwärtigen Bedingungen Abstand genommen werden. Auf dieser Strecke und auch auf der Verbindungsstraße Agadez-Zinder sind keine Individualfahrten mehr erlaubt, es herrscht Zwang zur Fahrt im Konvoi, der vom Militär begleitet wird.

In der unübersichtlichen Region der nigrischen Sahara (Grenzgebiet Mali-Niger-Algerien;

Ténéré-Gebiet im Osten/Grenze Tschad) kann für Bürger westlicher Staaten das Risiko von Entführungen und Erpressungen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu gehört auch die nordöstliche Grenzregion zu Libyen sowie der Grenzbereich im Osten zum Tschad.

Es besteht zudem Minengefahr in einigen Teilen des Djado-Gebirges (im äußersten Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem nigrischen Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.

Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative – um z.B. das Aïr-Gebirge weitläufig zu umfahren - nicht geeignet.

Südwestliche Regionen des Niger

Unvermeidbare Fahrten auf dem Landweg zwischen Niamey und Ouagadougou sollten - angesichts der Möglichkeit bewaffneter Überfälle - nur mit größter Vorsicht durchgeführt werden. Auf die aktuellen Hinweise für Burkina Faso wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Bei Besichtigungen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden.

Geld/ Kreditkarten

Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschränkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.

Straßennutzungsgebühr

Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Straßennutzungsgebühr erhoben.


Strafrecht

Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken und Sicherheitskräfte dürfen nicht fotografiert werden.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Unterkunft

Hotelzimmer sind schwer zu bekommen; Unterkunft in einem der internationalen Hotels sollte lange im voraus gebucht werden. Gute Hotels findet man in Niamey, Zinder, Ayorou, La Tapoa, Maradi und Agadez. Außerdem gibt es Encampments in Agadez, Boubon, Namaro und Tillabéri. Die örtlichen Hotels nehmen keine Reservierungen entgegen. Weitere Informationen vom Ministère du Tourisme de l'Artisanat sowie vom Centre Nigerien du Promotion du Tourisme (Avenue du Président H. Luebke, Niamey, Tel: 73 29 47. Telefax: 73 39 40).


Verkehr

Anmerkung: Besucher müssen sich in jeder Stadt, in der sie übernachten, bei der Polizei melden.

FLUGZEUG: Air Niger bietet Verbindungen von Niamey nach Agadez, Zinder, Arlit und Maradi. Charterflüge können durch Air Niger oder Transniger in Niamey organisiert werden.

BUS/PKW: Die Straßen im gesamten Land sind in überwiegend schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.

Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in weiten Teilen in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen.

Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein.

Es gibt über 10.000 km Allwetterstraßen. Die Hauptverkehrsstraßen des Landes führen von Niamey nach Zinder, Tahoua, Arlit und Gaya. Viele Nebenstraßen sind während der Regenzeit nicht befahrbar. Die beste Zeit für Überlandfahrten ist von Dezember bis März. Tankstellen sind recht selten, und Reparaturen sind außerordentlich teuer. Man darf nur auf der Route reisen, die am Ausgangsort polizeilich im Reisepaß vermerkt wurde. Bus: Zwischen den größeren Ortschaften gibt es relativ gute Busverbindungen. Von Niamey verkehren Busse nach Zinder, Agadez, N'guemi und Tera. In anderen Landesteilen fährt man normalerweise als Passagier in Lastwagen; falls man in der Fahrerkabine sitzen möchte, muß man einen Zuschlag bezahlen. Buschtaxis verkehren im ganzen Land. Mietwagen kann man mit und ohne Fahrer mieten, außerhalb der Hauptstadt nur mit Fahrer. Anmerkung: In den meisten Landesteilen benötigt man ein Fahrzeug mit Allradantrieb, einen Führer und eine vollständige Ausrüstung. Unterlagen: Internationaler Führerschein, Carnet de Passage und zwei Paßfotos. Mindestalter: 23 Jahre.

Fahrzeiten: von Niamey zu den folgenden größeren Städten (ungefähre Angaben in Std. und Min.):

- Bus/Pkw
Zinder 12.00
Maradi 9.00
Tahoua 7.00
Dosso 1.00
Tillabéri 0.45
Agadez 17.00

Zoll

Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse.

Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren.

Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene):

  • Tabak: 1 Stangen Zigaretten
  • Alkohol: 1,5 Liter Alkohol bzw. alkoholhaltige Getränke
  • Parfum: 50 cl und 1 Liter Eau de Toilette
  • Kaffee: 100 Gramm
  • Tee: 40 Gramm
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