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Die medizinische Versorgung insbesondere im Landesinnern ist schlecht. Krankenhäuser sind meist sehr schlecht ausgestattet und kaum in der Lage, selbst bei Notfällen eine erste Versorgung zu gewährleisten. Operationen sollten, soweit möglich, im Ausland durchgeführt werden. Die Hauptkrankenhäuser befinden sich in Niamey und in Zinder. Nur in den größeren Ortschaften ist die medizinische Versorgung einigermaßen angemessen. Da Arzneien nur schwer erhältlich sind, empfiehlt es sich, seine eigenen Medikamente mitzubringen. Vor Reiseantritt sollte ein Tropenmediziner bzw. ein Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung konsultiert werden. Dies empfiehlt sich, angesichts des trockenen und heißen Klimas, nicht nur aber besonders für Reisende mit chronischen Herz-Kreislauf-Problemen. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte mitgeführt werden. Ein in Niger gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Im Niger treten ganzjährig, vor allem aber während und nach der von Juli bis September andauernden Regenzeit häufig Malariafälle auf. Für Wandertouren im Air-Gebirge (keine befestigten Routen) sollte auf gutes Schuhwerk geachtet werden. Beim Baden in allen Gewässern besteht akute Bilharziosegefahr! Während der Trockenzeit in den kommenden Wochen
besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko für Meningokokken
Meningitis. Während dieser Zeit die ungefähr bis
April/Mai andauert, werden in Afrika die meisten Meningokokken Meningitis-Erkrankungen
gemeldet. Zu den afrikanischen Ländern des sog. "Meningitisgürtel" der
Sahelzone, südlich der Sahara gehören: Senegal, Mali, Burkina Faso, Gambia,
Guinea-Bissau, Guinea, Sierra Leone, Elfenbeinküste, Niger, Tschad, Nigeria, Ghana, Togo,
Benin, Kamerun, Zentralafrika, Sudan, Eritrea und Äthiopien. Erkundigen Sie sich vor der
Abreise über die klimatischen Bedingungen in Ihrem Reiseland. Reisenden in Risikogebiete
v.a. während Trockenzeiten in den "Meningitisgürtel Afrikas" wird eine
Schutzimpfung mindestens 2 Wochen vor Reiseantritt empfohlen. Nord-/Ostregionen des Niger
Im Aïr-Gebirge besteht Minengefahr, die Verlegung der Minen erfolgte ohne Kennzeichnung. In den letzten Wochen kam es im und um das Aïr herum auch zu Autodiebstählen unter Androhung von Waffengewalt. Ab dem 24. August 2007 wurde in der ganzen Region Agadez der Etat de mise en garde angeordnet, diese Maßnahme wurde am 24. Februar 2008 um weitere drei Monate (d.h. bis 23. Mai 2007) verlängert. Es wird darauf hingewiesen, dass den nigrischen Sicherheitskräften (Militär, Gendarmerie, FNIS, Polizei) erweiterte Befugnisse erteilt sind (vermehrte Personen- und Fahrzeugkontrollen, Registrierungen, Festnahmen, besonderes Fotographierverbot, Ausgangssperre usw.). Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten, um Überreaktionen zu vermeiden. Auf den Verbindungsstraßen zwischen Tahoua und Agadez bzw. zwischen Arlit und Agadez kam es im November 2007 zu Minenexplosionen. Von der Nutzung der Transitstrecke Assamaka (algerische Grenze) Arlit Agadez - Tahoua sollte deshalb unter den gegenwärtigen Bedingungen Abstand genommen werden. Auf dieser Strecke und auch auf der Verbindungsstraße Agadez-Zinder sind keine Individualfahrten mehr erlaubt, es herrscht Zwang zur Fahrt im Konvoi, der vom Militär begleitet wird. In der unübersichtlichen Region der nigrischen Sahara (Grenzgebiet Mali-Niger-Algerien; Ténéré-Gebiet im Osten/Grenze Tschad) kann für Bürger westlicher Staaten das Risiko von Entführungen und Erpressungen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu gehört auch die nordöstliche Grenzregion zu Libyen sowie der Grenzbereich im Osten zum Tschad. Es besteht zudem Minengefahr in einigen Teilen des Djado-Gebirges (im äußersten Nordosten des Niger). Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem nigrischen Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden. Die Routen "Djanet - Chirfa" zwischen Algerien und Nordost-Niger sowie die Route "Salvador - Dirkou" zwischen Libyen und Niger dürfen nur mit vorab erteilter spezieller Genehmigung des nigrischen Tourismusministeriums befahren werden, sie sind als Alternative um z.B. das Aïr-Gebirge weitläufig zu umfahren - nicht geeignet. Südwestliche Regionen des Niger Unvermeidbare Fahrten auf dem Landweg zwischen Niamey und Ouagadougou sollten - angesichts der Möglichkeit bewaffneter Überfälle - nur mit größter Vorsicht durchgeführt werden. Auf die aktuellen Hinweise für Burkina Faso wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Bei Besichtigungen im National-Park W (nigrischer Teil) ist die Begleitung durch einen ortskundigen Führer obligatorisch. Für Reisen vom nigrischen in den beninischen Teil des W-Parks und von dort ggf. weiter in den Pendjari-Nationalpark sollte explizit um einen internationalen Führer gebeten werden. Geld/ Kreditkarten Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten beschränkt, benutzt werden. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten. Straßennutzungsgebühr Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen poste de péage Straßennutzungsgebühr erhoben. Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken und Sicherheitskräfte dürfen nicht fotografiert werden.
Hotelzimmer sind schwer zu bekommen; Unterkunft in einem der internationalen Hotels sollte lange im voraus gebucht werden. Gute Hotels findet man in Niamey, Zinder, Ayorou, La Tapoa, Maradi und Agadez. Außerdem gibt es Encampments in Agadez, Boubon, Namaro und Tillabéri. Die örtlichen Hotels nehmen keine Reservierungen entgegen. Weitere Informationen vom Ministère du Tourisme de l'Artisanat sowie vom Centre Nigerien du Promotion du Tourisme (Avenue du Président H. Luebke, Niamey, Tel: 73 29 47. Telefax: 73 39 40). Anmerkung: Besucher müssen sich in jeder Stadt, in der
sie übernachten, bei der Polizei melden. Die Verbindungsstrecke Niamey-Agadez ist in weiten Teilen in einem besonders schlechten Zustand, es kommt regelmäßig zu schweren Unfällen. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, außerhalb von Städten Fahrten in der Dunkelheit durchzuführen. Je nach Jahreszeit beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt sehr schnell ohne lange Dämmerungszeiten ein. Es gibt über 10.000 km Allwetterstraßen. Die
Hauptverkehrsstraßen des Landes führen von Niamey nach Zinder, Tahoua, Arlit und Gaya.
Viele Nebenstraßen sind während der Regenzeit nicht befahrbar. Die beste Zeit für
Überlandfahrten ist von Dezember bis März. Tankstellen sind recht selten, und
Reparaturen sind außerordentlich teuer. Man darf nur auf der Route reisen, die am
Ausgangsort polizeilich im Reisepaß vermerkt wurde. Bus: Zwischen den größeren
Ortschaften gibt es relativ gute Busverbindungen. Von Niamey verkehren Busse nach Zinder,
Agadez, N'guemi und Tera. In anderen Landesteilen fährt man normalerweise als Passagier
in Lastwagen; falls man in der Fahrerkabine sitzen möchte, muß man einen Zuschlag
bezahlen. Buschtaxis verkehren im ganzen Land. Mietwagen kann man mit und ohne Fahrer
mieten, außerhalb der Hauptstadt nur mit Fahrer. Anmerkung: In den meisten Landesteilen
benötigt man ein Fahrzeug mit Allradantrieb, einen Führer und eine vollständige
Ausrüstung. Unterlagen: Internationaler Führerschein, Carnet de Passage und zwei
Paßfotos. Mindestalter: 23 Jahre.
Nicht eingeführt werden dürfen: Waffen und Munition, Sprengstoff, Drogen und giftige Substanzen, die öffentliche Gesundheit gefährdende Medikamente und Produkte, vom Innenministerium verbotene Filme und Druckerzeugnisse. Vom Zoll befreit sind grundsätzlich nur nicht-kommerziell eingeführte Waren. Für die nachfolgend genannten Produkte gelten Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr (jeweils für Erwachsene):
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