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Politisches System

Republik seit 1990 mit Verfassung von 1990. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Zwei-Kammern-Parlament mit Nationalversammlung (72 Abgeordnete, Wahl alle 5 Jahre) und Nationalrat (26 Mitglieder, Wahl alle 6 Jahre). Direktwahl des Staatsoberhauptes alle 5 Jahre, einmalige Wiederwahl zulässig.

Das Kabinett unter der Leitung des Premierministers ist gegenüber dem Präsidenten rechenschaftspflichtig. Aufgrund der starken Rolle des Präsidenten und der Zweidrittelmehrheit der Regierungspartei in beiden Häusern, kristallisiert sich in der Verfassungswirklichkeit ein straff zentralistisch geführtes Präsidialsystem heraus.

Regierungspartei ist die aus der 1960 gegründeten Unabhängigkeitsbewegung "South West Africa People's Organisation" hervorgegangene SWAPO, die seit der Unabhängigkeit Namibias ununterbrochen an der Macht ist. Parteipräsident ist Sam Nujoma (gewählt bis 2007).

Die Oppositionsparteien sind schwach und zunehmend zersplittert. Stärkste Oppositionspartei bleibt weiterhin der im März 1999 von Ex-SWAPO-Mitglied Ben Ulenga gegründete CoD (Congress of Democrats), der allerdings bei den Parlamentswahlen 2004 Verluste hinnehmen musste. Die DTA (Democratic Turnhalle Alliance) hat nach der Abspaltung der NUDO (National Unity Democratic Organisation) und der RP (Republican Party) stark an Bedeutung verloren. Weiterhin sind die MAG (Monitor Action Group) und die UDF (United Democratic Front) im Parlament vertreten.


Gerichtswesen

1 Obergericht, 24 Magistratsgerichte


Verwaltung

Nr. Departement (Hauptort) Fläche km2 Einwohner
  - - gesamt je km2
1 Caprivi (Katima Mulilo) 19 532 79 826 4,1
2 Erongo (Swakopmund) 63 719 107 663 1,7
3 Hardap (Mariental) 109 888 68 249 0,6
4 Karas (Keetmanshoop) 161 324 69 329 0,4
5 Kavango (Rundu) 43 417 202 694 4,7
6 Khomas (Windhoek) 38 806 250 262 6,8
7 Kunene (Opuwo) 144 254 68 735 0,5
8 Ohangwena (Oshikango) 10 582 228 384 21,6
9 Omaheke (Gobabis) 84 731 68 039 0,8
10 Omusati (Outapi) 13 637 228 842 16,8
11 Oshana (Oshakat) 5 290 161 916 30,6
12 Oshikoto (Tsumeb) 26 607 161 007 6,1
13 Otjozondjupa (Grootfontein) 105 327 135 384 1,3

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Gewerkschaften

Dachgewerkschaft: NUNW (National Union of Namibian Workers) mit derzeit sieben Einzelgewerkschaften sowie weitere Einzelgewerkschaften


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Vereinte Nationen und Sonderorganisationen; Commonwealth; Afrikanische Union (AU) ; EU-AKP Abkommen (EU – Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten); Weltbank; IWF; Southern African, Development Community (SADC) (1990); SACU (Southern Africa Customs Union) (1990)


Einreise

Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Deutsche

Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit

aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry

Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt für Inhaber von Reise-, Dienst- und Diplomatenpässen.

In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss.

Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).

Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen.

Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder.

Prüfen Sie auch bei Familienangehörigen mit Kinderausweisen/Pässen anderer Staaten, ob unterschiedliche Bestimmungen zu beachten sind.


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Wichmannstraße 5, 10787 Berlin
Internationale Vorwahl +49 (30) - 254 09 50, Fax - 254 09 555
Internationale Domäne www.namibia-botschaft.de
namibiaberlin@aol.com
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Nambia
post.gif (1410 Byte) Sanlam Centre, 6th Floor, Independence Ave., Windhoek
Internationale Vorwahl (00264 61) 27 31 00, 27 31 33
Internationale Domäne www.windhuk.diplo.de
germany@iway.na

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