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Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Land ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist technisch und hygienisch in hohem Maße mangelhaft. Es gibt nur wenige medizinische Einrichtungen. Das Krankenhaus der Hauptstadt hat 450 Betten, außerhalb von Nouakchott gibt es weniger als 100 Betten. Der Abschluß einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und Typhus sehr sinnvoll sein. Bei Einreisen aus Risikogebieten (z.B. Senegal, Guinea) ist eine gültige Gelbfieberschutzimpfung vorgeschrieben. Reisenden aus Europa ist in jedem Fall eine Gelbfieberschutzimpfung insbesondere bei geplanten Reisen ins Landesinnere zu empfehlen.

Die Zahl der HIV/Aids-Infizierten liegt wohl erheblich unter dem anderer afrikanischer Länder, es besteht jedoch eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen.

Im Juli und August 2005 sind in Nouakchott zahlreiche Menschen an Cholera erkrankt. Auch im Süden Mauretaniens sind im Sommer 2005 Fälle von Cholera-Erkrankungen aufgetreten.

Mauretanien gehört zu den Ländern, in denen das Krim-Kongo-Fieber sporadisch auftreten kann. Im März 2003 wurden hauptsächlich in Nouakchott ca. 40 Personen infiziert, von denen einige Wenige der Krankheit erlagen. Übertragen wird der Virus über Zecken von Nutztieren wie Schafen, Ziegen, Rinder und Kamelen sowie über Blut infizierter Tiere und Menschen. Guter Schutz vor Zecken und Abstand von Tieren wird empfohlen. Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose besteht bei Hautkontakt mit Binnengewässern und dem Senegalfluss.

Im Osten des Landes sind bei Viehbeständen Fälle von Rift-Valley-Fieber aufgetreten. Vorsicht ist geboten bei Kontakt mit Tieren, da die Krankheit auf den Menschen übertragbar ist. Seit Anfang 2001 ist jedoch kein Fall der Übertragung auf Menschen mehr registriert worden.

Durch hygienisches Essen und Trinken (kein lau aufgewärmtes Essen, nur abgekochtes Trinkwasser oder Mineralwasser, nichts Ungeschältes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Moskitonetz, bedeckende Kleidung) können die meisten (zum Teil gefährlichen) Durchfälle und viele Infektionserkrankungen weitgehend vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind im Süden sinnvoll, besonders von Juli bis Oktober (Regenzeit) am Senegalfluss. Sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden. Alle Medikamente sind verschreibungspflichtig!

Adressen von Ärzten und Kliniken (Vorwahl 00222, ohne Gewähr)

Nouakchott

  • Frau Dr. Cherif-Bretz, Tel. 525 15 71, Praxis unweit des Restaurants Karaoke. Französische Ärztin mit deutschen Sprachkenntnissen.
  • Klinik Shiva, Nouakchott, in der Nähe des Restaurants Pizzalina. Tel. 525 80 80, 525 13 25, im Notfall: 641 15 64.
  • Hôpital Cheikh Zayed, Tel. 529 84 44, ca. 4 km vom Flughafen entfernt auf der Strasse Richtung Boutilimit, nach dem "Carrefour Madrid" die 2. geteerte Kreuzung nach links, nach 400 m links, im Notfall: 630 00 56, 630 51 10.

Nouadhibou

  • Klinik Rachad, Tel. 574 61 15, im Notfall: Tel. 574 50 19.
  • Klinik Ettaiba, Tel. 574 59 68
  • Dr. Virginia Gonzalez, spanische Ärztin, Tel. 574 51 83

Literatur

Reisehinweise

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Mauretanien zu besonderer Vorsicht.

Auch in Mauretanien sind terroristische Gruppierungen aktiv; insbesondere die 2007 aus der algerischen GSPC (Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat) hervorgegangene Al-Qaida im islamischen Maghreb (AQIM) zeichnet für zahlreiche Attentate auf mauretanischem Staatsgebiet verantwortlich.

So wurde am 01.02.2008 die israelische Botschaft in Nouakchott gezielt mit Schusswaffen überfallen; mehrere Menschen wurden verletzt.

Am 24.12.2007 wurde eine Gruppe französischer Touristen bei einer Mittagsrast am Rande der Überlandstraße „Route de l'Espoir“ in der Nähe der Ortschaft Aleg angegriffen. Vier der Touristen wurden von den Attentätern erschossen, der fünfte schwer verletzt. Am 27.12.2007 wurden bei einem Überfall auf ein mauretanisches Militärcamp in der Nähe von Gallawiya im Nordosten des Landes drei mauretanische Soldaten erschossen und ein weiterer schwer verletzt.

AQIM hat weitere Anschläge – auch gegen Ausländer – angekündigt.

Reisen über Land / Straßenverkehr

ausrufezeichen2.jpg (945 Byte)Von Reisen in das Grenzgebiet zu Algerien und Mali (mit Ausnahme des Grenzübergangs Nioro) wird dringend abgeraten. Die Sicherheitslage dort wird durch grenzüberschreitend operierende Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.

Die Einreise und Ausreise auf dem Landweg durch die Westsahara muss ausschließlich an der Küste bei Nouadhibou erfolgen. Wegen nicht kenntlicher Minenfelder ist das Verlassen der Strassen bzw. ausgefahrener Pisten lebensgefährlich, insbesondere bei der Durchquerung des ca. 4 km breiten verminten Streifen Niemandslandes in Grenznähe (Anfang Februar 2007 tödlicher Unfall französischer Touristen).

Reisende mit eigenem Fahrzeug werden auf erhöhte Unfallgefahren hingewiesen, die von waghalsigen Überholmanövern, unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen sowie Strassen und Pisten überquerenden Kamelen, Eseln und Ziegen ausgehen. Auf Nachtfahrten sollte unbedingt verzichtet werden. Auch tagsüber nicht ungefährlich ist die sog. „Route de l’Espoir“ (Nouakchott – Nema), die insbesondere auf der Strecke Nouakchott – Boutilimit zahlreiche Sanddünen überquert. Problematisch sind hier vor allem Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn, die man wegen der Erhebungen häufig erst im letzten Augenblick erkennen kann. Es kommt immer wieder zu tödlichen Unfällen.

Kriminalität

Die bisher nicht besonders ausgeprägte Kriminalität hat zugenommen. Auch in Nouakchott ist es vereinzelt zu Überfällen auf Autos und Häuser gekommen. Insbesondere hat es mehrere Fälle von Gewaltkriminalität am Strand von Nouakchott gegeben (vor allem nördlich des Hotels „Sabah“). Mit einfachen Waffen (Messern, Stangen) bewaffnete Jugendliche haben mehrfach westliche Staatsangehörige – teilweise unter Gewaltanwendung - zur Herausgabe ihrer Geldbörse und ihres Mobiltelefons gezwungen. In zwei Fällen (Mai 2006 und Januar 2007) sind Strandbesucher von Angreifern mit Schusswaffen bedroht und zur Überlassung ihrer Geländewagen gezwungen worden. Zuletzt wurde von einem Fall berichtet, bei dem ein hilfsbereiter Verkehrsteilnehmer bei einer vorgetäuschten Panne gewaltsam sein Fahrzeug überlassen musste.

Landesspezifische Gepflogenheiten

Mauretanien ist ein muslimisch geprägtes Land. Reisende sollten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen.

Der Fastenmonat Ramadan  beeinflusst in erheblichem Maße das öffentliche Leben. Ein Großteil des öffentlichen Lebens ruht tagsüber und wird in die Zeit nach dem Sonnenuntergang verlagert. Der Straßenverkehr ist vor der Zeit des Fastenbrechens (d. h. täglich gegen Sonnenuntergang) zum Teil besonders aggressiv. Reisende sollten auf die Besonderheiten Rücksicht nehmen (z. B. berücksichtigen, dass öffentliches Essen und Trinken tagsüber muslimische Gepflogenheiten verletzen kann (Ausnahme: größere Hotels)).

Geld/ Kreditkarten

In Mauretanien gibt es (außer in den größeren Hotels zur Begleichung von Hotelrechnungen) z.Zt. noch keine Akzeptanz für Kreditkarten. Reisende sollten entweder über Devisen oder Reiseschecks verfügen. Im Notfall kann ein Geldtransfer über das Western-Union-Büro in Nouakchott (Tel. 00222 - 525 33 18, Notruf 641 12 32, Fax 00222 - 525 54 94, Av. Gamal Abdel Nasser, Nähe Hotel El Amane) erfolgen.

Sprachen

Insbesondere Individualreisende sollten über französische (oder arabische) Sprachkenntnisse verfügen. Englisch wird nur von wenigen Mauretaniern verstanden.


Strafrecht

Das Fotografieren militärischer Anlagen ist verboten. Die Landeswährung Ouguiya darf weder ein- noch ausgeführt werden. Der Verkauf von Alkohol ist verboten.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
strom_c.jpg (4004 Byte)

Unterkunft

Das Hotelangebot ist nicht sehr groß, und man sollte im voraus buchen. Die wenigen Hotels in Nouakchott sind sehr komfortabel (Klimaanlagen), aber recht teuer. Rechnungen beinhalten normalerweise Bedienungsgeld und Steuern. Weitere Informationen vom Ministère du Commerce, de l'Artisanat et du Tourisme (PO Box 182, Nouakchott, Tel: 25 76 71. Telefax: 25 10 57).
 

PENSIONEN: Im ganzen Land gibt es staatliche Rasthäuser, die über das Ministère du Commerce, de l'Artisanat et du Tourisme (s. o.) gebucht werden können.


Verkehr

FLUGZEUG: Air Mauritanie (MR) bietet Inlandflüge zwischen Nouakchott und anderen größeren Städten an. Gegenwärtig gibt es zwei Flüge pro Tag zwischen Nouâdhibou und Nouakchott.
 
BAHN: Die Strecke zwischen Nouâdhibou und Zouérate wurde für die Eisenerzbergwerke gebaut. Die Fahrt ist zwar kostenlos, jedoch lang und anstrengend.
 
BUS/PKW: Straßen verbinden Nouakchott mit Rosso im Süden (gepflasterte Straße) sowie mit Akjoujt im Norden des Landes. Die gepflastere La Route de l'Espoir führt von Nouakchott in den Osten des Landes, bis nach Néma. Alle anderen Straßen, z. B. die Verbindung von Atar im Westen mit Ain Ben Tilli im Norden, sind Sandpisten, die nur mit Fahrzeugen mit Allradantrieb befahrbar sind. In einigen Regionen sind die Straßen während der Regenzeit unpassierbar. In der Trockenzeit verdeckt Treibsand manchmal die Sandpisten; ohne erfahrenen Fahrer sollte man sich nicht in diese unwirtliche Gegend wagen. Mietwagen sind in Nouakchott, Nouâdhibou und Atar erhältlich. Fahrzeuge mit Allradantrieb und Fahrer sind sehr teuer. Anmerkung: Wüstenfahrten auf eigene Faust sollten nie ohne Ersatzteile und umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen unternommen werden. Unterlagen: Internationaler Führerschein wird empfohlen.
 
STADTVERKEHR: Taxis in Nouakchott und Nouâdhibou sind sehr teuer. Einheitspreise. Ein kleines Trinkgeld wird erwartet.


Zoll

Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei Einreise zu deklarieren.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten. Jagdwaffen können nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden.

Bei Grenzübertritt werden vom Zoll grundsätzlich keine Gebühren verlangt. Jedoch kann nach Ermessen des Zollbeamten bei zusätzlichem Arbeitsaufwand eine Gebühr für "Travail supplémentaire TS" erhoben werden. Hierüber wird eine Quittung ausgestellt. Diese sollte der Reisende verlangen.

Eine Pflicht zur Vorlage eines Zollbürgscheins (Carnet de Passage) bei Einreise mit dem Fahrzeug besteht in der Praxis nicht mehr. Auch eine Fahrzeugkaution wird nicht mehr verlangt. Das Fahrzeug wird lediglich im Reisepass des Besitzers eingetragen.

Sollte das Fahrzeug in Mauretanien verkauft werden, ist gemeinsam mit dem Käufer bei der Zolldirektion (Direction Générale des Douanes, Services des Enquêtes) in Nouakchott vorzusprechen. Fahrzeugpapiere und Kaufvertrag sind vorzulegen. Der dort ausgestellte Beleg (Quitus) über die erfolgte Entzollung (die Entzollungsgebühr wird normalerweise vom Käufer entrichtet) ist bei der Ausreise vorzulegen. Ohne diesen Beleg werden bei Ausreise ohne Fahrzeug an der Grenze hohe Entzollungsgebühren zu zahlen sein.

Bei Verlust des Fahrzeugs (z.B. durch Unfall, Geländeschaden) sollte unbedingt der nächstgelegene Gendarmerie- oder Polizeiposten zur Aufnahme eines Protokolls aufgesucht werden, da ansonsten bei Ausreise ohne Fahrzeug hohe Entzollungsgebühren entrichtet werden müssen. Dieses Protokoll kann nicht erst in Nouakchott ausgestellt werden!

Devisen können von Reisenden bis zu einem Gegenwert von 1.000 US-$ ein- und ausgeführt werden. Ein höherer Betrag sollte bei der Einfuhr deklariert werden, da bei der Ausreise zuweilen ein entsprechender Nachweis verlangt wird. Für in Mauretanien ansässige Personen beträgt dieser Betrag den Gegenwert von 3.000 US-$ in Devisen. Sollte die Ausfuhr eines höheren Betrages in Devisen beabsichtigt sein, ist die Genehmigung der mauretanischen Zentralbank erforderlich.

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