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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
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Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande hat keinen europäischen Standard. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Ein ausreichender, in Mali gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine ausreichend Reiseapotheke sollte mitgenommen werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner anzuraten.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) ist Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. Meningokokken-Meningitis A und C sehr sinnvoll. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen bergen ein erhebliches lebensgefährliches Risiko.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, Flaschenwasser, Vorsicht bei Salaten) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können gefährliche Durchfälle und viele Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch besonders die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.


Literatur

Reisehinweise

Die Sicherheitslage im Norden Malis wird durch bewaffnete, grenzüberschreitend operierende Gruppierungen erheblich gefährdet. Es besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle auch auf Reisegruppen. Jüngste, vor allem gegen die malische Armee gerichtete Anschläge deuten auf eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage hin. Vor Reisen in die Gebiete nördlich des 15,5 Breitengrades (malisch-mauretanische Grenze bis nach Youvaru und ab dort nördlich des Niger-Flusses bis zur Grenze von Algerien und Niger), mit Ausnahme der Städte Timbuktu und Gao, wird ausdrücklich gewarnt.


Strafrecht

Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Verkehr

Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.

Generell wird von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wegen des hohen damit verbundenen Unfallrisikos und der Gefahr von Überfällen abgeraten.

Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.


Zoll

Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. "Carnet de passage". Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.

Kameras und Filme müssen deklariert werden. Für Sportgewehre und Pflanzen ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Für die Ausfuhr archäologischer Objekte, insbesondere aus dem Tal des Nigerflusses, muß ein Zertifikat des Nationalmuseums in Bamako eingeholt werden.

Zollfreie Einfuhr 1000 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 2 kg Tabak; 2 Flaschen alkoholische Getränke; Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
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