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Politisches System Islamisch-sozialistische Volksrepublik seit 1977 mit einem System von 186 "Basisvolkskonferenzen", die " Volkskomitees" als Exekutive wählen. Parteien sind verboten. Wahlpflicht ab 18 Jahre.Nach Gaddafis Doktrin der direkten Demokratie ist das Volk der Souverän, "Dschamahirija" bedeutet "Herrschaft der Massen". Jede Vertretung des Volkes durch Abgeordnete, etwa im Sinne einer parlamentarischen Demokratie, gilt als Verfälschung des Volkswillens. Ein Parlament, Parteien oder eine Regierung im klassischen Sinne gibt es daher nicht. Die politische Willensbildung vollzieht sich in 350 "Basisvolkskongressen", die ihre Entscheidungen durch Beauftragte (imperatives Mandat) dem mehrmals jährlich tagenden "Allgemeinen Volkskongress" zur Koordinierung und Formulierung vortragen. Der "Allgemeine Volkskongress" bestätigt das "Allgemeine Volkskomitee", das einem Kabinett vergleichbar und weisungsgebunden ist. Dieses Komitee verkörpert das höchste exekutive Organ und leitet die laufende Regierungsarbeit. Das Komitee wurde im März 2004 durch Beschluss des Volkskongresses von bisher neun auf heute zwölf Sekretäre ("Minister"; einschließlich einem stellvertretendem Premierminister) vergrößert. Insbesondere wirtschaftliche Kompetenzen werden zunehmend auf die 32 Provinzen (Shabiate) verlagert, die eigene Budgets erhalten und diese in eigener Verantwortung verwalten. Obgleich Volkskongress und Provinzen an Bedeutung gewinnen, liegt die eigentliche Macht bei Gaddafi, seinem engeren Umfeld und bei sogenannten Revolutionskomitees, die beonsders die Arbeit der Volkskongresse kontrollieren. Als Vordenker und Interpret der von ihm verfassten Dritten Universaltheorie ("Grünes Buch") trifft Gaddafi in der Praxis fast alle wichtigen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen selbst. Die Rolle des Staatsoberhauptes kommt formal dem Allgemeinen Volkskongress zu, an dessen Sekretär ausländische Botschafter ihr Beglaubigungsschreiben überreichen. Verwaltung Zentralregierung, Zur Zeit gibt es in Libyen 32 Munizipien. Der arabische Begriff für eine libysche Verwaltungseinheit ist Sha'biyah (Plural Sha'biyat). Bis Mitte der 1980er Jahre wurde Libyen in Gouvernements eingeteilt. 350 lokale Volkskongresse (davon Tripolis 39)
Parteien keine Parteien zugelassen Gewerkschaften staatlich gelenkt Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen VN, Arabische Liga, Afrikanische Union (seit 2002), OPEC, OAPEC (Organisation der arabischen erdölexportierenden Länder), OIC (Organisation Islamische Konferenz), IWF, Union des Arabischen Maghreb, Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten ("Cen-Sad") Einreise Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse folgende Information zur Verfügung gestellt: "Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden." Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro). Aus der bisherigen Praxis folgt, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen. Reisedokumente Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein. Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt. Registrierung am Aufenthaltsort Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage. Nach Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist eine erst kürzlich verhängte Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird Nachweis nicht mehr verlangt. Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) haben nach wie vor Gültigkeit
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