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Politisches System

Islamisch-sozialistische Volksrepublik seit 1977 mit einem System von 186 "Basisvolkskonferenzen", die "Volkskomitees" als Exekutive wählen. Parteien sind verboten. Wahlpflicht ab 18 Jahre.

Nach Gaddafis Doktrin der direkten Demokratie ist das Volk der Souverän, "Dschamahirija" bedeutet "Herrschaft der Massen". Jede Vertretung des Volkes durch Abgeordnete, etwa im Sinne einer parlamentarischen Demokratie, gilt als Verfälschung des Volkswillens.

Ein Parlament, Parteien oder eine Regierung im klassischen Sinne gibt es daher nicht. Die politische Willensbildung vollzieht sich in 350 "Basisvolkskongressen", die ihre Entscheidungen durch Beauftragte (imperatives Mandat) dem mehrmals jährlich tagenden "Allgemeinen Volkskongress" zur Koordinierung und Formulierung vortragen.

Der "Allgemeine Volkskongress" bestätigt das "Allgemeine Volkskomitee", das einem Kabinett vergleichbar und weisungsgebunden ist. Dieses Komitee verkörpert das höchste exekutive Organ und leitet die laufende Regierungsarbeit. Das Komitee wurde im März 2004 durch Beschluss des Volkskongresses von bisher neun auf heute zwölf Sekretäre ("Minister"; einschließlich einem stellvertretendem Premierminister) vergrößert. Insbesondere wirtschaftliche Kompetenzen werden zunehmend auf die 32 Provinzen (Shabiate) verlagert, die eigene Budgets erhalten und diese in eigener Verantwortung verwalten.

Obgleich Volkskongress und Provinzen an Bedeutung gewinnen, liegt die eigentliche Macht bei Gaddafi, seinem engeren Umfeld und bei sogenannten Revolutionskomitees, die beonsders die Arbeit der Volkskongresse kontrollieren. Als Vordenker und Interpret der von ihm verfassten Dritten Universaltheorie ("Grünes Buch") trifft Gaddafi in der Praxis fast alle wichtigen wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen selbst. Die Rolle des Staatsoberhauptes kommt formal dem Allgemeinen Volkskongress zu, an dessen Sekretär ausländische Botschafter ihr Beglaubigungsschreiben überreichen.


Verwaltung

Zentralregierung, Zur Zeit gibt es in Libyen 32 Munizipien. Der arabische Begriff für eine libysche Verwaltungseinheit ist Sha'biyah (Plural Sha'biyat). Bis Mitte der 1980er Jahre wurde Libyen in Gouvernements eingeteilt. 350 lokale Volkskongresse (davon Tripolis 39)

 

Nr. Shabiyah Einwohner 2003 Fläche in km²
1 Ajdabiya 165.839 91.620
2 Al Butnan 144.527 83.860
3 Al Hizam Al Akhdar 108.860 12.800
4 al-Dschabal al-Akhdar 194.185 7.800
5 Al Jfara 289.340 1.940
6 Al Jufrah 45.117 117.410
7 Al Kufrah 51.433 483.510
8 Al Marj 116.318 10.000
9 Al Murgub 328.292 3.000
10 An Nuqat al Khams 208.954 5.250
11 Al Qubah 93.895 14.722
12 Al Wahat 29.257 108.670
13 Az Zawiyah 197.177 1.520
14 Benghazi 636.992 800
15 Bani Walid 77.424 19.710
16 Darnah 81.174 4.908
17 Ghat 22.770 72.700
18 Ghadamis 19.000 51.750
19 Gharyan 161.408 4.660
20 Murzuq 68.718 349.790
21 Mizdah 41.476 72.180
22 Misratah 360.521 2.770
23 Nalut 86.801 13.300
24 Tajura Wa Al Nawahi AlArba' 267.031 1.430
25 Tarhuna Wa Msalata 296.092 5.840
26 Tarabulus 882.926 400
27 Sabha 126.610 15.330
28 Surt 156.389 77.660
29 Sabratha Wa Surman 152.521 1.370
30 Wadi Al Hayaa 72.587 31.890
31 Wadi Al Shatii 77.203 97.160
32 Yafran 117.647 9.310

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Parteien

keine Parteien zugelassen


Gewerkschaften

staatlich gelenkt


Mitgliedschaft in Internationalen Organisationen

VN, Arabische Liga, Afrikanische Union (seit 2002), OPEC, OAPEC (Organisation der arabischen erdölexportierenden Länder), OIC (Organisation Islamische Konferenz), IWF, Union des Arabischen Maghreb, Gemeinschaft der Sahel-Sahara-Staaten ("Cen-Sad")


Einreise

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.

Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen

Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse folgende Information zur Verfügung gestellt:

"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."

Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).

Aus der bisherigen Praxis folgt, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.

Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.

Reisedokumente

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.

Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.

Registrierung am Aufenthaltsort

Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.

Nach Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist eine erst kürzlich verhängte Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird Nachweis nicht mehr verlangt.

Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) haben nach wie vor Gültigkeit


Zuständige Vertretungen

Botschaft in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Schützenstraße 15-17, 10117 Berlin
Internationale Vorwahl +49 (30) - 200 59 60, Fax - 200 59 699
Internationale Domäne Libysch.Arab.Volksbuero@t-online.de
Generalkonsulat  in Deutschland
post.gif (1410 Byte) Beethovenallee 12 a, 53173 Bonn
Internationale Vorwahl 0228-82 00 90
dland_k1.gif (247 Byte) Botschaft in Libyen
post.gif (1410 Byte) Sharia Hassan el Mashai, Tripolis
Internationale Vorwahl (00218 21) 444 85 52, 333 05 54, 333 38 27
Internationale Domäne www.tripolis.diplo.de
info@tripolis.diplo.de

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