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Gesundheit Literatur Reisehinweise Reiseziele
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Verkehr Zoll - -

Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.

HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.

Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind kaum sinnvoll, da Malariaerreger nur in geringer Zahl im Süden des Landes auftreten.


Literatur

Reisehinweise

Kriminalität

Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

Geld/ Kreditkarten

Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.

Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.

Reisedokumente

Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.

Mobiltelefone

Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.

Hilfe in Notfällen

Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.


Strafrecht

Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, vorehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar. Die Haftbedingungen entsprechen nicht deutschem Standard.

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
127 50

Barce, Benghazi, Derna, Sebha und Tobruk 230V

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Unterkunft

In Tripolis und Benghazi gibt es einige gut ausgestattete Hotels der gehobenen Mittelklasse. Außerdem gibt es akzeptable Hotels in Beida, Cyrene (Shahat), Ghadames, Homs, Sebha, Tobruk und Derna.


Verkehr

FLUGZEUG: Jamahiriya Libyan Arab Airlines (LN) bietet schnelle und regelmäßige Verbindungen zwischen Tripolis und Benghazi, Sebha, Beida, Mersa Brega, Tobruk, Misurata, Ghadames und Kufra an. Zwischen Tripolis und Benghazi gibt es einen stündlichen Shuttleservice.
 
BAHN: Keine Passagierzüge.
 
BUS/PKW: Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.

Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.

Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.

Die wichtigste Durchgangsstraße von West nach Ost verläuft die Küste entlang. Einige der größeren Straßen führen auch ins Landesinnere, u. a. nach Sebha, Ghadames und Kufra. Seit 1969 dürfen nur Straßenschilder mit arabischer Schrift benutzt werden, sie sind außerhalb größerer Ortschaften nur selten zu sehen. Benzin ist überall erhältlich und preiswert, verläßliche Stadtpläne gibt es nicht. Ersatzteile sind kaum zu finden, Reparaturen werden nicht zuverlässig ausgeführt. Bus: Zwischen Tripolis und Benghazi verkehrt ein Linienbus, zwischen Benghazi und Tobruk ein Minibus. Taxi: Fahrpreise sollten im voraus vereinbart werden. Mietwagen sind in Tripolis und Benghazi erhältlich. Unterlagen: Führerscheine sind drei Monate gültig, danach muß ein libyscher Führerschein beantragt und mitgeführt werden.
 
STADTVERKEHR: In Tripolis und Benghazi gibt es ein öffentliches Busnetz mit drei Preiszonen. Die Busse sind überfüllt und fahren unregelmäßig.


Zoll

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Libysche Dinare und Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä.) dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

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