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Politisches System Kongo ist ein Zentralstaat mit einem nunmehr gewählten Präsidenten, der gleichzeitig Chef der Exekutive ist. Die administrative Organisation besteht in einer Gliederung des Staatsgebietes in 11 Regionen, die von Präfekten geleitet werden - mit Ausnahme der autonomen Stadt Brazzaville, die von einem (gewählten) Bürgermeister geleitet wird. Die Regionen gliedern sich wiederum in 26 Distrikte, an deren Spitze ernannte Unterpräfekte stehen. Ernannte Bürgermeister stehen den größeren Städten Dolisie, Nkayi und Pointe Noire vor. Finanzielle Autonomie für die Regionen ist zwar gesetzlich vorgesehen, wird in der Praxis jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die neue Verfassung vom 09.08.2002, in der umfassende Grundrechte, aber auch Bürgerpflichten normiert sind, sieht ein Präsidialregime mit weitreichenden Rechten der vom Staatspräsidenten ausgeübten Exekutive vor. Er wird vom Volk mit absoluter Mehrheit auf sieben Jahre gewählt, einmalige Wiederwahl ist zulässig. Er ernennt die Minister und entlässt sie. Der Präsident kann vom Parlament nicht abgewählt werden; er selbst kann das Parlament aber auch nicht auflösen. Er kann jedoch vor dem Obersten Gerichtshof wegen Hochverrats angeklagt werden. Das Parlament besteht aus Nationalversammlung und Senat. Die Nationalversammlung umfasst 137 auf fünf Jahre gewählte Mitglieder, die 66 Senatoren werden auf sechs Jahre gewählt. Weitere Verfassungsorgane sind der Wirtschafts- und Sozialrat, der Rat für die Pressefreiheit, der Schiedsmann der Republik, die nationale Menschenrechtskommission, öffentliche Gewalt (Polizei, Armee), die Kommunen. Die Parteienlandschaft ist mit über 240 Parteien und politischen Gruppierungen unübersichtlich und schwer darstellbar. Führende Kraft ist die Kongolesische Arbeitspartei (PCT, ehemalige Einheitspartei), die zusammen mit weiteren in dem Bündnis Forces Demokratiques Unies (FDU) zusammen geschlossenen Parteien den amtierenden Staatspräsidenten und sein Regime auch schon bisher unterstützte. Ihnen hat sich eine Abspaltung der Partei Kolelas, dem Mouvement congolais pour la democratie et de developpement integral (MCDDI), angeschlossen. Die Opposition verteilt sich auf verschiedene kleinere Parteien und zwei große Gruppierungen, von denen eine, die CODESA-Bewegung, der internen Opposition des Regimes zugeordnet wird. Gerichtswesen Die Rechtsprechung wird insbesondere durch den Obersten Gerichtshof, den Rechnungshof und das Verfassungsgericht wahrgenommen. Die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter ist in der Verfassung garantiert. Verwaltung 10 Regionen (Bouenza, Cuvette, Cuvette-Ouest, Kouilou, Lekoumou, Likouala, Niari, Plateaux, Pool, Sangha) und HauptstadtParteien 241 registrierte Parteien überwiegend Splittergruppen, davon waren 145 zu den Wahlen angetreten. Im Parlament vertreten sind u.a. Regierungsparteien PCT (Parti Congolais du Travail), FDU (Forces Démocratiques Unies) Oppositionsparteien UDR-MWINDA (unter Führung des ehemaligen Parlamentspräsidenten MILONGO), UPADS (Union Panafrique pour la Démocratie Sociale, Partei des ehemaligen Präsidenten Pascal LISSOUBA) Gewerkschaften Confédération syndicale congolaise (CSC), Confédération syndicale des travailleurs du Congo (CSTC), früher: Confédération des Syndicats Libres et Autonomes du Congo (COSLYAC). Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN (Vereinte Nationen), ILOILO (Internationale Arbeitsorganisation), FAOFAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), UNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), WHO (Weltgesundheitsorganisation), IWF (Internationaler Währungsfonds), WB (Weltbank), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation - Weltbank), AfEB (Afrikanische Entwicklungsbank), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), UPU (Weltpostverein), ITU (Internationale Fermeldeunion), WMO (Weltorganisation für Meteorologie), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen), AU (Afrikanische Union), UNECA (VN-Wirtschaftskommission für Afrika), CEEAC (Wirtschaftsgemeinschaft der Zentralafrikanischen Staaten), CEMAC (Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft Zentralafrikas), UDEAC (Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsunion), OHADA (Organisation zur Angleichung des Handelsrechts in Afrika), GATT/WTO (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen im Rahmen der UN / Welthandelsorganisation), CFA (Afrikanische Währungsgemeinschaft), AKP (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten), Gruppe der Blockfreien, Ständiger VN-Konsultativausschuss für Sicherheitsfragen in Zentralafrika, Kommission des Golfs von Guinea Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Kongo ein Visum. Das Visum wird von der kongolesischen Botschaft ausgestellt. Der deutsche Kinderausweis wird für die Visaerteilung uneingeschränkt anerkannt. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern.
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