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Politisches System Präsidiale Republik; Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahren. Nationalversammlung mit 224 Abgeordneten (210 auf 5 Jahre gewählt, 12 vom Staatsoberhaupt berufen, 2 ex officio). Die beiden größten Parteien sind die regierenden National Rainbow Coalition (NARC) und die Kenya African Nationalist Union (KANU) des früheren Präsidenten Moi. Die NARC ist ein Zusammenschluss von über 14 ehemaligen Oppositionsparteien Parteien (Democratic Party of Kenya (DP), Liberal Democratic Party (LDP), Ford Kenya, National Party of Kenya (NPK) u.a.). Außerdem ist noch die Partei Ford People, mit 14 Abgeordneten im Parlament vertreten. Gerichtswesen Das kenianische Gerichtswesen ist in Magistrates Courts, High Courts und Court of Appeal als höchstem Gericht gegliedert. Ob ein Fall in erster Instanz beim Magistrates Court oder High Court anhängig ist, richtet sich nach der Höhe des Streitwertes. Daneben sprechen die sog. Kadhis Courts und Chief Kadhis Courts Recht in Erb- und Familienrechts-angelegenheiten muslimischer Kenianer nach islamischem Recht. Ein permanentes Verfassungsgericht gibt es in Kenia nicht. Jedoch kann der Präsident für spezielle Fragen ein solches vorübergehend einberufen. Verwaltung zentralistisch verwaltetes Land: Zentralregierung, nachgeordnete Provinz-, Bezirks-, und Kommunalverwaltungen 7 Provinzen (Central, Coast, Eastern, North Eastern, Nyanza, Rift Valley, Western ) und Hauptstadtbezirk
Regierungsparteien im wesentlichen Partei der Nationalen Einheit (PNU), Kenya African National Union (KANU), ferner haben die Abgeordneten von ODM-Kenya und zahlreiche einzelne Abgeordnete kleiner Parteien bei der Wahl des Speakers den Kandidaten von PNU und KANU unterstützt, der allerdings unterlag. Opposition Orange Democratic Movement; der Führer der offiziellen Opposition steht noch nicht fest. Voraussichtlich nach Konstituierender Sitzung des Parlaments im März 2008. Gewerkschaften COTU (Dachverband), traditionell enge Verbindung mit KANU, 25% der Arbeitnehmerschaft organisiert, nur begrenzte Durchsetzungsfähigkeit Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (seit 1963), AU (Afrikanische Union), EAC (Ostafrikanische Gemeinschaft); IGAD (Intergouvernmental Authority on Development) Für deutsche Staatsangehörige besteht Visapflicht. Ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Visa können problemlos bei Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden; um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch der Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für nähere Einzelheiten wird empfohlen, sich mit der Botschaft der Republik Kenia in Verbindung zu setzen. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
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