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Politisches System Übergangsregierung bis zur Übergabe an eine verfassungsgemäß gewählte Regierung; Verfassung, auf deren Grundlage freie Wahlen stattfinden sollen, ist am 23. Mai 1997 verkündet worden, bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten. Verwaltung 6 Regionen:
Regierungspartei PFDJ = Peoples Front for Democracy and Justice; Einheitspartei die das gesamte politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben des Landes beherrscht. Opposition keine Oppositionsparteien zugelassen Gewerkschaften NCEW = National Confederation of Eritrean Workers (Einheitsgewerkschaft) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (VN), African Union (AU), COMESA (gemeinsamer Markt für Süd- und Ostafrika) IGAD (Intergovernmental Authority on Development Mitglieder: Sudan, Äthiopien, Eritrea, Kenia, Uganda, Djibuti und Somalia); IGAD Mitgliedschaft im April 2007 von Eritrea zeitweilig suspendiert Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist nicht erlaubt. Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,- (stand 29.04.2005) für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen. Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit EURO 20,- oder US$ 20,- entrichten. Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am Besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und ggfls. anschließend ohne erneute Visabeantragung wieder eingereist werden. Zur Beantragung des Visums benötigen sie ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. aller der für sie zuständigen staatlichen Stellen bzw. Behörden. Man sollte einige Zeit dafür einplanen. Von der Visapflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
Visa werden an der Grenze nur in Ausnahmefällen erteilt. Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden. Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten mit den hiesigen Behörden abstimmen zu können. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres). Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des Passausstellenden Staates anerkannt. Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung unaccompanied minor form verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden. Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit (sog. deutsch-eritreische Doppelstaater) benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass grundsätzlich ein Visum. Die deutsch-eritreischen Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer und Frauen im Alter vom 18. bis 40. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesen Betroffenen nicht leisten.
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