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Die medizinische Versorgung in Eritrea ist mangelhaft. Es können lediglich einfache Krankheiten behandelt werden. Die vorhandenen Krankenhäuser sind sowohl von der Qualifikation des Personals als auch hinsichtlich Ausstattung und hygienischer Verhältnisse nicht empfehlenswert. Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Leitungswasser ist nicht als Trinkwasser geeignet biologische und chemische Verunreinigungen). Risiko von Magen-, Darmerkrankungen. Im Tiefland (sowohl Richtung Sudan wie am Roten Meer) Auftreten von Malaria. Es empfiehlt sich deshalb:
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. In allen Gebieten Eritreas unter 2200m besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko (überwiegend Plasmodium Falciparum bzw. M. tropica); kein bzw. geringes Risiko im Stadtgebiet von Asmara. Die eritreische Regierung hat sowohl gegen die Friedensmission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) als auch gegen alle Ausländer erhebliche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts-und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die selbst wenn sie erteilt wird mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei. Die Mitarbeiter der Botschaft Asmara können daher Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt und gegebenenfalls keine angemessen Hilfe leisten. In den letzten Wochen ist es an der der äthiopisch-eritreischen Grenze im Zusammenhang mit dem Ablauf einer Frist der Internationalen Grenzkommission zur Grenzfrage Ende November 2007 zu erheblichen Truppenverstärkungen gekommen. Die politische Lage ist daher angespannter und sollte genau beobachtet werden.
Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea zwingend notwendig ist, gilt Folgendes: Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten. Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen seitens des Auswärtigen Amts keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollte von Reisen während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen (Minengefahr) Abstand genommen werden. Auf das Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen wird ebenfalls ausdrücklich hingewiesen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich. Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen. Sitten & Bräuche Schöne Mitbringsel sind Gold- und Silberschmuck (nach Gewicht verkauft), Holzschnitzereien, Lederwaren, Speere, Trommeln, Teppiche und Korbwaren. Auf den Märkten kann man handeln, in den Geschäften sind die Preise zumeist festgesetzt. Öffnungszeiten der Geschäfte: In der Regel Mo-Sa 08.00-13.00 und 14.30-20.30 Uhr (regionale Unterschiede möglich). Gute Bademöglichkeiten an der Küste, die Strände sind sauber und die Wassertemperaturen angenehm. Ausgezeichnete Tauchgründe in den Küstengewässern. Trekking, Bergsteigen und Fischen sind ebenfalls möglich. Die meisten Hotels und Restaurants setzen 10% Bedienungsgeld auf die Rechnung. Ein kleines Trinkgeld wird erwartet, von Taxifahrern jedoch nicht. Alltagskleidung ist im allgemeinen angemessen; eher konservative Kleidung wird bevorzugt. Zwanglose private Einladungen werden gern ausgesprochen. In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage, die jedoch bislang nicht vollstreckt wurde. Das Fotografieren militärischer Objekte ist strengstens verboten (Begriff des militärischen Objekts ist unklar, Definition oft nicht nachvollziehbar). Homosexuelle Handlungen sind in Eritrea strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
In der Hauptstadt gibt es mehrere Hotels, in denen z. T. auch Tagungsräume und kleine Ausstellungsräume zur Verfügung stehen. Hotelunterkunft findet man auch in Massawa und Assab. Vorausbuchung wird empfohlen. In der Regel bieten Hotels nicht nur Übernachtungsmöglichkeiten, sondern auch Verpflegung. In kleineren Städten sind die Übernachtungspreise im allgemeinen niedriger als in den Großstädten. Die Bezahlung muß in Devisen erfolgen. Es ist ratsam, sich im voraus nach der Höhe des Bedienungsgeldes und der Steuern zu erkundigen. FLUGZEUG: Inlandflüge
verkehren zwischen Asmara und Assab. Assab (ASA) befindet sich 15 km außerhalb der
Stadt. Busverbindungen und Taxis stehen zur Verfügung (Fahrzeit: 15-30 Minuten). Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der eritreischen Botschaft in Berlin. Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt. Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist. Bei der Ausreise müssen die Reisenden damit rechnen, dass die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege kontrolliert wird. Bei Verlust der Belge bzw. bei Unstimmigkeiten müssen die Reisenden mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen. Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis strafrechtlich geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt. Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden. Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist. |
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