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Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden. Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko. Dengue-Fieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet. Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben. Durch die exponierte strategische Lage Dschibutis am Golf von Aden und die hohe westliche Truppenpräsenz ist nicht auszuschließen, dass westliche Einrichtungen Anschlagsziel terroristischer Gruppen werden könnten. Daneben führten soziale Spannungen und Proteste wegen Benzinpreiserhöhungen im 4. Quartal 2005 zu Demonstrationen und zeitweisen Streiks. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten. . In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Das Risiko bewaffneter Zwischenfälle ist vergleichsweise groß, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher. Im März 2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollte die Küstenstraße nach Obock nicht verlassen werden. Vor der Weiterfahrt von Tadjoura nach Obock und darüber hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock und der französischen Armee in Tadjoura aufgenommen werden. Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa-Addis Abeba (von Ausländern allerdings kaum benützt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.. Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisehinweise für Somalia verwiesen. Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Englisch wird in Dschibuti, selbst in der Hauptstadt, nur in den großen Hotels gesprochen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache gestaltet sich eine Reise nach Dschibuti schwierig. Wer keine Französischkenntnisse hat, sollte unbedingt auf einen Dolmetscher zurückgreifen, den jedes größere Hotel vermitteln kann. Kontakte mit der einheimischen Bevölkerung sind einfach herzustellen und werden von den Dschibutern lange gepflegt. Reisen nach Dschibuti sind wegen der weltweit erhöhten terroristischen Gefährdung mit einem entsprechenden Risiko verbunden, siehe dazu die vom Auswärtigen Amt gegebenen Sicherheitshinweise. Eine Genehmigung für Reisen ins Inland sind nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur auf äußerst niedrigem Niveau. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Sitten & Bräuche Auf den Märkten werden einheimische Handarbeiten angeboten. Öffnungszeiten der Geschäfte: Sa-Do 07.30-12.00 und 16.00-19.00 Uhr. Die Strände von Doralé und Kor Ambad, etwa 15 km von der Hauptstadt entfernt, bieten ideale Bademöglichkeiten. Im Golf von Tadjoura (besonders bei Obock und Tadjoura) findet man farbenprächtige Fisch- und Korallenarten. Tauchen, Schnorcheln und Unterwasserfotografie sind hier besonders zu empfehlen. Von September bis Mai ist das Meer besonders klar. Bergsteigen bietet sich im Vulkangebirge bei Tadjoura an. Windsurfen ist sowohl im Meer als auch auf dem Trockenen im östlichen Ende der Salzebene Petit Bara möglich. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld. Es gibt einen festgesetzten Tarif, aber Besucher zahlen normalerweise mehr. 10% für Bedienung wird auf die Rechnung aufgeschlagen. Legere Kleidung wird akzeptiert. Einheimische islamische Sitten sollten respektiert werden. Badekleidung gehört an den Strand. Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Anmerkung: Die Regionen Mabla, nördlich von Tadjoura,
und As Eyla, südlich von Dikhil, gelten wegen der dort vermuteten Rebellengruppen noch
immer als sehr unsicher. Von einem Besuch der nördlichen Landesteile (westlich des Lac
Assal und nördlich des Golfs von Tadjoura) wird wegen der dort herrschenden Minengefahr
abgeraten. Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Photoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist hingegen strikt untersagt. Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet. |
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