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Politisches System Côte dIvoire ist ein Zentralstaat mit der politischen Hauptstadt Yamoussoukro und der Wirtschaftsmetropole (und nach wie vor de-facto-Hauptstadt) Abidjan. Das Land ist in 58 Departments unterteilt. Auf fünf Jahre gewähltes, mit erheblicher Machtfülle ausgestattetes Staatsoberhaupt ist seit dem 26.10.2000 Laurent Gbagbo (FPI, 59,4% der Wählerstimmen), sein Vertreter ist Parlamentspräsident Mamadou Koulibaly (FPI). Das ebenfalls im fünfjährigen Turnus gewählte Einkammerparlament hat 225 Abgeordnete, wovon auf die FPI 96, auf die PDCI 94. auf unabhängige Kandidaten 22, auf die RDR 5, auf die PIT zwei und auf andere 4 Abgeordnete entfallen. Das legale System basiert auf französischem Recht/Gewohnheitsrecht. Der oberste Gerichtshof umfasst vier Kammern (Straffälle, Finanz-, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Revisionsfälle). Bisherige Präsidenten
Verwaltung 58 Regionen (Abengourou, Abidjan, Aboisso, Adiake, Adzope, Agboville, Agnibilekrou, Alepe, Bocanda, Bangolo, Beoumi, Biankouma, Bondoukou, Bongouanou, Bouafle, Bouake, Bouna, Boundiali, Dabakala, Dabou, Daloa, Danane, Daoukro, Dimbokro, Divo, Duekoue, Ferkessedougou, Gagnoa, Grand-Bassam, Grand-Lahou, Guiglo, Issia, Jacqueville, Katiola, Korhogo, Lakota, Man, Mankono, Mbahiakro, Odienne, Oume, Sakassou, San-Pedro, Sassandra, Seguela, Sinfra, Soubre, Tabou, Tanda, Tiebissou, Tingrela, Tiassale, Touba, Toulepleu, Toumodi, Vavoua, Yamoussoukro, Zuenoula )Gewerkschaften Union Générale des Travailleurs de Côte d'Ivoire (UGTCI), Fédération des Syndicats Autonomes de Côte d'Ivoire (FESACI) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Afrikanische Entwicklungsbank (ADB) / Afrikanischer Entwicklungsfonds, Westafrikanische Währungsunion (UEMOA), Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS), Organisation Interafricaine du Café (OIAC), Conseil de l'Entente, Entwicklungsprogramm der VN (UNDP/PNUD), Weltgesundheitsorganisation (WHO), VN-Kinderhilfswerk (UNICEF), Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD), IWF, Internationale Finanz Corporation (Weltbank; IFC), Internationale Arbeitsorganisation (ILO), Hoher Flüchtlingskommissar der VN (UNHCR), Union des Parlements Africains (UPA), Accord de Non-Agression et d'Assistance en Matière de Défense entre les Etats de la C.E.A.O. et le Togo (ANAD), Regional African Satellite Communication (RASCOM), Interpol, Afrika Re (Société Africaine de Réassurance), Alliance Coopérative Internationale (ACI), Association pour le Développement de la Riziculture en Afrique de l'Ouest (ADRAO), Association Africaine pour le Développement du Palmier à Huile (ADPH), Centre Africain de Management et de Perfectionnement des Cadres (CAMPC) Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird. Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und Gebühren können dort erfragt werden. Das Visum kann nicht verlängert werden. Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450) Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt. Die Eintragung von Kindern im Pass eines Elternteils ist ausreichend. Ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abgeholt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein. Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt. Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 Euro) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
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