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Politisches System Präsidiale Republik, Assemblée Nationale, eine Kammer, 121 Sitze Verwaltung 15 Provinzen , Gouverneure und Bürgermeister von Bujumbura werden vom Staatspräsidenten ernannt
Regierungsparteien CNDD/FDD (Conseil National pour la Défense de la Démocratie / Forces de Défense de la Démocratie), UPRONA (Union pour le Progrès National), FRODEBU (Front pour la Démocratie au Burundi) Opposition Kleinere Parteien CNDD und MRC; außerhalb des Parlaments zivilgesellschaftliche Gruppen Gewerkschaften 2 Dachverbände CSB und COSYBU mit jeweils mehreren Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und deren Sonderorganisationen, Blockfreien-Bewegung und Afrikanische Union (AU), CEPGL: Wirtschaftsgemeinschaft der Länder der Großen Seen mit Demokratischer Republik Kongo und Ruanda, OBK: Organisation zur Entwicklung des Kagera-Beckens; mit Tansania, Uganda und Ruanda, COMESA: Freihandelszone des östlichen und südlichen Afrika, CEEAC: Wirtschaftsgemeinschaft der Staaten Zentralafrikas, EAC: East African Community (seit 2007)Wirtschaftsgemeinschaft mit Uganda, Kenia, Tansania, Ruanda Für die Einreise nach Burundi wird ein Visum benötigt, das in Deutschland bei der burundischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Das Visum wird nur dann an der Grenze ausgestellt, wenn der Reisende normalerweise in einem Land lebt, in dem es keine burundische Botschaft gibt. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein. Es besteht keine Registrierungspflicht nach Einreise. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ausreichend. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Weitere offizielle Einreisebestimmungen der Republik Burundi sind nicht vorhanden. Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten (u.a. keine Einfuhr von Waffen, Drogen usw.).
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