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Politisches System Im Parlamentarischen Präsidialsystem Benins finden sich sowohl Elemente des amerikanischen als auch des französischen Beispiels wieder. Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Achtung der Menschenrechte und Demokratie sind Kernelemente, auf denen die Verfassung beruht. Offizielle Hauptstadt ist Porto-Novo; fast alle Ministerien und das Präsidialamt befinden sich jedoch in der wirtschaftlich wichtigsten Stadt des Landes, Cotonou. Die Exekutive hat aufgrund der starken Stellung des Präsidenten besonderes Gewicht. Präsident Kérékou ist zugleich Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er hat das Recht, Gesetze und Referenden zu initiieren. Sein Veto kann das Inkrafttreten bereits vom Parlament verabschiedeter Gesetze aufschieben. Der Präsident wird für eine Amtszeit von fünf Jahren direkt gewählt. Gesetzgebungsorgan ist die Assemblée Nationale, ein mit 83 Abgeordneten besetztes Ein-Kammer-Parlament, dessen Abgeordnete für vier Jahre direkt gewählt werden. Das Parlament hat folgende fünf Ausschüsse eingesetzt: Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Planungsausschuss, Ausschuss für Bildung, Kultur, Beschäftigung und Soziales sowie den Ausschuss für Auswärtige Beziehungen, Wirtschaftliche Zusammenarbeit, Verteidigung und Sicherheit. Wichtige Organe der Judikative sind das Verfassungsgericht, der Oberste Gerichtshof, der Hohe Gerichtshof, die Medienaufsicht und der Wirtschafts- und Sozialrat. Das Verfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Verfassung und die Verfassungsmäßigkeit aller Gesetze, Verordnungen und Erlasse und ist daneben nochfür Menschenrechtsfragen zuständig. Der Oberste Gerichtshof ist die höchste richterliche Instanz in allen Fragen des öffentlichen und privaten Rechts, während der Hohe Gerichtshof für Straftaten zuständig ist, die Präsident oder Minister im Rahmen ihrer Amtsführung begehen. Die Medienaufsichtsbehörde ist Garant der Medienfreiheit und wacht zugleich über die Einhaltung der Pressegesetze, während der Wirtschafts- und Sozialrat beratende Funktion gegenüber Regierung und Parlament bei ökonomisch-sozialen Gesetzen bzw. Entscheidungen hat. Verwaltung 12 Départements; bislang zentralistisch, jedoch einsetzende Dezentralisierung; seit Februar 2003 amtieren erstmals gewählte Bürgermeister
84 Distrikte Regierungsparteien Die Parteien spielen in Benin nur eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind Einzelpersönlichkeiten mit einer regional oder ethnisch geprägten Hausmacht. Nach den letzten Parlamentswahlen zogen 12 Parteien bzw. Allianzen ins Parlament ein. Stärkste Allianz ist die den Präsidenten unterstützende FCBE (Force Cauris pour un Bénin Emergent) mit 35 Sitzen, gefolgt von der ADD (Alliance pour une Dynamique Démocratique), einem lose gefügten oppositionellem Bündnis, mit 20 Sitzen. Von den bisherigen größeren Parteien konnte nur die PRD (Parti du Renouveau Démocratique; Regionalpartei im Südosten) mit 10 Sitzen ein gutes Ergebnis erzielen. Gewerkschaften Sieben Dachverbände sowie zahlreiche unabhängige Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und Sonderorganisationen, Blockfreienbewegung, Afrikanische Union, Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft CEDEAO, Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA, Afrikanische Entwicklungsbank ADB, Weltbank, IWF, EU/AKP-Staatengruppe, Conseil de l'Entente (29.05.1959), Frankophonie Einreise Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Bonn zu erfragen. An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben. Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig. Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
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