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Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Ausgenommen sind Kinder unter einem Lebensjahr. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden: Im Lande ist eine größere Zahl von Tropenkrankheiten verbreitet, die auch für den Reisenden eine Gefahr darstellen. Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt. Bei Reisen ins Landesinnere empfiehlt sich die Cholera-Schluckimpfung mit dem Medikament Dukoral, das gleichzeitig auch vor anderen Durchfallerkrankungen schützt. Die Verbreitung von HIV / Aids ist auf dem Vormarsch. Es wird daher dringend geraten, sich keinen Infektionsrisiken auszusetzen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Durch gewissenhafte Hygiene beim Essen und Trinken (nur abgekochte, nicht lediglich aufgewärmte Lebensmittel zu sich nehmen, Wasser abkochen, filtern bzw. desinfizieren) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfall- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria, die in Benin ganzjährig auftritt. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
FLUGZEUG: Es gibt
Flugverbindungen zwischen Cotonou und Parakou, Natitingou, Djougon und Kandi. Man kann
auch zweisitzige Flugzeuge chartern. Für die Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln gelten die Regeln der UEMOA. Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich, jedoch unter der Auflage, dass Beträge, die einen Gegenwert von 1 Mio. FCFA (ca. 1.525,-- Euro) übersteigen, von nicht in Benin ansässigen Reisenden schriftlich deklariert werden müssen. Die Ausfuhr von Devisen ist bis zu einer Höhe von 500.000 FCFA (ca. 762,-- Euro) ohne Erklärung zulässig. Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden. |
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