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Politisches System Präsidialrepublik seit 1962. Verfassung von 1976. Letzte Verfassungsänderung 1996 als Referendum zur Erweiterung der Befugnisse des Präsidenten. allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Zwei-Kammer-Parlament: Nationalversammlung mit 380 Mitgliedern, die für 5 Jahre gewählt werden und Rat der Nation mit 144 Mitgliedern, von denen zwei Drittel indirekt von Kommunalräten gewählt und ein Drittel vom Staatspräsidenten ernannt werden. Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, Volksberufungsgerichte Verwaltung Der Verwaltungsaufbau des Landes ist zentralistisch. Das Land ist in 48 Regierungsbezirke, "Wilayate", untergliedert, denen jeweils ein Wali (Gouverneur) vorsteht. Dieser ist dem Innenministerium in Algier unterstellt. Die Wilayate sind (in Klammern Nummer auf der Karte):
Regierungsparteien FLN - Front de Libération Nationale (136 Sitze), aus dem Befreiungskampf hervorgegangene ehemalige Einheitspartei; RND - Rassemblement National Démocratique (62 Sitze), dem Präsidenten nahe stehende republikanische Sammlungsbewegung; MSP - Mouvement de la Société pour la Paix (51 Sitze), ex-Hamas, gemäßigt-islamisch; Opposition im Parlament Unabhängige (33); PT - Parti des Travailleurs (26), trotzkistisch; RCD - Rassemblement pour la Culture et la Démocratie (19); FNA - Front National Algérien (15); MNND - Mouvement national pour la nature et le développement (7); MN - Mouvement Ennahda (5), islamistisch; MJD - Mouvement pour la jeunesse et la démocratie (5); ANR - Alliance nationale républicaine (4); MEN - Mouvement de l'Entente Nationale (4); PRA - Parti du renouveau algérien (4); MRN - Mouvement de la Réforme Nationale (El Islah) (3), islamistisch; MEI - Mouvement El Infitah (3); FNIC - Front national des indépendants pour la concorde (3); AHD 54 (2); MNE - Mouvement nationale despérance (2); RPR - Rassemblement patriotique républicain (2); RA - Rassemblement algérien (1); FND - Front national démocratique (1); MDS - Mouvement démocratique et social (1) Gewerkschaften Gewerkschaftsdachverband UGTA (Union Générale des Travailleurs Algériens) sowie unabhängige Einzelgewerkschaften Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und ihre Sonderorganisationen, Weltbank, IWF (Internationaler Währungsfonds), AU (Afrikanische Union), Arabische Liga, OIC (Organisation der Islamischen Konferenz), OPEC (Organisation Erdöl exportierender Staaten), UMA (Union des Arabischen Maghreb) Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden. Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen. An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang ("permis descale") erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert. Deutsch-algerische Doppelstaater: Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise ("Autorisation Paternelle de Voyage", zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten). Einreise mit Kfz: Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
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