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Politisches System Demokratische Bundesrepublik, Verfassung von 1994. Allgemeines Wahlrecht ab 18 Jahre. Zwei-Kammern-Parlament aus Rat der Volksvertreter mit 548 auf 5 Jahre direkt gewählten Abgeordneten und einem von den Bundesländern beschickten Bundesrat mit 177 Abgeordneten. Die letzte Wahl 1995 wurde von der Opposition boykottiert. Verwaltung Bundesstaat mit 9 Regionen und zwei Stadtregionen (Addis Abeba und Dire Dawa); Aufteilung der Regionen in Zonen (diese Ebene wird zur Zeit in den meisten Regionen abgeschafft), Woredas (Distrikte/Stadtbezirke) und Kebelen (Gemeinden, Stadtvierteln) Die 9 Regionen und Stadtregionen sind (in Klammern Lage auf der Karte):
Parteien Regierungsparteien: Ethiopian People's Revolutionary Democratic Front (EPRDF, bestehend aus TPLF, ANDM, OPDO und SEPDM,zusammen 327 Sitze im House of Peoples' Representatives) sowie mit der EPRDF verbundene Regionalparteien (u.a. Somali People's Democratic Party 24, Benishangul/Gumuz Peoples' Democratic Unity Front 8, Gambela People's Democratic Party 3) 372 von 546 Sitzen (5 Sitze sind vakant). Die Regierungsparteien haben ihre Wurzeln in sozialistischen Befreiungsbewegungen. Die Opposition ist im Parlament mit 174 Abgeordneten vertreten, davon 61 für die Koalition CUDP, 50 für die Koalition UEDF, 41 für die UEDP, 11 für die OFDM und 1 Unabhängiger. Gewerkschaften Dachverband CETU mit acht Mitgliedsgewerkschaften. Daneben Berufsverbände (z.B. Lehrerverband ETA) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen VN (Gründungsmitglied 1945) u. Sonderorganisationen; die ECA (VN-Wirtschaftskommission für Afrika) hat ihren Sitz in Addis Abeba; Afrikanische Union (bis 2002 Organisation der Afrikanischen Einheit, deren Gründungsmitglied das Land 1963 war; Sitz Addis Abeba); Weltbankgruppe, IWF; Regionalorganisationen IGAD (Inter-Governmental Authority for Development), COMESA (Gemeinsamer Markt süd- und ostafrikanischer Staaten), EU/AKP (Partnerschaftsabkommen der Europäischen Union mit den afrikanischen, karibischen und pazifischen Ländern) Ein gültiger Reisepass mit Visum ist erforderlich. Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin beantragt werden; Bearbeitungszeit in der Regel nur wenige Tage. Weitere Einreisebestimmungen können bei der Visumbeantragung erfragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Einreise in der Regel auch innerhalb von 14 Tagen nach Visumausstellung zu erfolgen hat. Die Beantragung eines Transit- oder Touristenvisums ist auch auf den internationalen Flughäfen Bole (Addis Abeba) und Dire Dawa möglich (Gebühr z.Zt. 20 US-Dollar, zahlbar in äthiopischen Birr). In der Regel werden Visa für die Dauer von einem Monat erteilt. Die diesbezügliche Infrastruktur am Flughafen ist allerdings weiterhin nicht geeignet, eine hohe Zahl ankommender Touristen schnell und problemlos mit Einreisevisa auszustatten. So sind z.B. Gebühren in Landeswährung zu entrichten; Umtauschmöglichkeiten (Euro und US-Dollar) bestehen. Geschäftsvisa oder Visa für einen Daueraufenthalt in Äthiopien können nicht am Flughafen erteilt werden und müssen vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden. Personen, die auf dem Landweg einreisen, müssen vor Einreise im Besitz eines gültigen Visums sein. Visa-Erteilungen an den äthiopischen Grenzkontrollposten sind grundsätzlich nicht möglich. Visumverlängerungen können bei dem Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für z.Zt. 20 US-Dollar (nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Für jede Visumverlängerung wird mindestens eine Seite im Reisepass benötigt; daher ist auf ausreichenden Platz im Pass vor der Reise zu achten. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein; es sind zwei (möglichst aktuelle) Passbilder vorzulegen, ein Rückflugticket sowie ein Nachweis über ausreichende Barmittel. Ein Transkriptionsstempel im Reisepass ist nicht nötig. Kinderausweise werden anerkannt, wenn sie mit einem Lichtbild versehen sind. Leider sind Kinderausweise allerdings nur für eine Reise von max. einem Monat Dauer zu verwenden, da sie keinen Platz für ein zweites Einreisevisum oder eine Visumverlängerung bieten. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern wird akzeptiert; in diesen Fällen ist kein Lichtbild des Kindes erforderlich. Der neue Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt. Es existieren keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Das Erfordernis eines Ausreisevisums bei Verlassen des Landes besteht seit 01.07.04 nicht mehr.
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