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Gesundheit

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungs- schutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus, evtl. auch Meningokokken-Meningitis A und C sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung wird die Entscheidung getroffen.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist prinzipiell für die Einreise (nicht nur aus einem Gelbfiebergebiet heraus) nötig, ein Nachweis wird aber häufig nicht verlangt.

HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.


Strafrecht

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen 3 Monaten und 5 Jahren.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär-/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.


Strom

Volt Frequenz (Hz) Bemerkung
220 50 -
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Unterkunft

Gute Hotels gibt es in Addis Abeba und anderen Großstädten, in einigen stehen auch Tagungs- und Ausstellungsräume zur Verfügung. Hotels im Norden des Landes weisen generell einen höheren Standard auf als Hotels im Süden. Auf alle Übernachtungspreise werden 5-10% Bedienungsgeld aufgeschlagen


Verkehr

FLUGZEUG: Ethiopian Airlines (ET) fliegt über 40 Städte an. Die nationalen Verbindungen sind allerdings oft unregelmäßig.
 
Flughafengebühr: 10 US$.
 
BAHN: Die einzige Eisenbahnstrecke führt von Addis Abeba über Dire Dawa nach Djibouti. Es kommt oft zu Verspätungen.
 
BUS/PKW: Gute Allwetterstraßen führen in die meisten Geschäftszentren und Urlaubsgebiete; die übrigen, unbefestigten Straßen sollten nur mit Fahrzeugen mit Allradantrieb befahren werden. Aufgrund von Treibstoffknappheit können Fahrten außerhalb von Addis Abeba mit Schwierigkeiten verbunden sein. Bus: Staatliche und private Busse verkehren im ganzen Land. Fahrpläne und Fahrkarten sind an Busbahnhöfen erhältlich, Touristen benutzen die Busse jedoch selten. Taxis in Addis Abeba sind blauweiß, oft teilt man sich ein Taxi mit anderen Fahrgästen. Preise sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden. Mietwagen sind von Avis und Hertz in Addis Abeba erhältlich. Unterlagen: Äthiopischer Führerschein, bei der Ankunft erhältlich.


Zoll

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Eingeführte Devisen müssen im Prinzip beim Zoll deklariert werden, zumeist wird jedoch nicht nachgefragt. Es dürfen nicht mehr Devisen aus- als eingeführt werden. Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch z.B. für neuere Holzarbeiten).

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