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Politisches System Präsidiale Republik seit 1953 mit strikter Trennung von Religion und Staat (Verfassung von 1971, die Prinzipien der Scharia, des islamischen Rechts, mit einbezieht). Wahlpflicht ab 18 Jahre. 444 Abgeordnete des Parlaments werden alle 5 Jahre frei gewählt, 10 Abgeordnete vom Staatsoberhaupt ernannt. Das Staatsoberhaupt wird jeweils für 6 Jahre vom Parlament nominiert und vom Volk bestätigt. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten sowie Kabinettsmitglieder, Gouverneure, hohe Richter und Offiziere.Gerichtswesen 1 Oberster Gerichtshof, 1 Verfassungsgericht, 6 Appellationsgerichte, 19 Zentral- und Distriktgerichte Verwaltung 26 Gouvernate (Ad Daqahliyah, Al Bahr al Ahmar, Al Buhayrah, Al Fayyum, Al Gharbiyah, Al Iskandariyah, Al Isma'iliyah, Al Jizah, Al Minufiyah, Al Minya, Al Qahirah, Al Qalyubiyah, Al Wadi al Jadid, Ash Sharqiyah, As Suways, Aswan, Asyut, Bani Suwayf, Bur Sa'id, Dumyat, Janub Sina', Kafr ash Shaykh, Matruh, Qina, Shamal Sina', Suhaj)Regierungspartei National-Demokratische Partei (NDP) Opposition Parlamentarische Opposition: Wafd (national-liberal), Fortschrittlich-Nationale Sammlungspartei (al-Tagammu), Ghad (liberal), Karama (nasseristisch), Unabhängige (z.T. Muslimbrüder), Größere, nicht im Parlament vertretene Oppositionsparteien und -gruppen (von insgesamt 21 zugelassenen Parteien): Sozialistische Partei der Arbeit (Zusammenarbeit mit Muslimbrüdern), Muslimbruderschaft (verboten und daher keine Partei; 88 ihrer Mitglieder sind als Unabhängige im Parlament) Gewerkschaften staatliche Gewerkschaften sind organisiert in der Egyptian General Trade Union Federation (EGTUF); freie Gewerkschaften sind nicht zugelassen Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen (VN) sowie alle 16 Sonderorganisationen der VN, , UNWRA (VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten), AU (Afrikanische Union), Arabische Liga und deren Sonderorganisationen, OIC (Organisation der Islamischen Konferenz), Bewegung der Blockfreien) Seit Februar 2002 können deutsche Staatsangehörige für einen touristischen Aufenthalt mit dem Personalausweis nach Ägypten einreisen. Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 Euro von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hanmburg ausgestellt. Es kann auch bei der Einreise erworben werden. Bei Einreise nur mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte bei Ankunft ausgefüllt und mit einem Passbild versehen werden. Das Passbild muss mitgebracht werden. Die Einreise mit dem Reisepass (auch dem vorläufigen Reisepass) ist einfacher und schneller. Kinder unter 16 Jahre, die noch keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können entweder mit eigenem Kinderreisepass, Eintrag im Pass der Eltern (ab 2 Jahre ebenfalls mit Lichtbild) oder dem alten jedoch noch gültigen Kinderausweis (für Ägypten muss ein Lichtbild enthalten sein) einreisen. Für alle Reisedokumente gilt, dass sie noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein müssen. Es empfiehlt sich, eine Fotokopie des Ausweises (am besten auch des Einreisestempels) anzufertigen. Botschaften
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