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Verfassungsdekret des Präsidenten der Republik vom 27. Oktober 1945 über die Sicherstellung der als staatlich unzuverlässig angesehenen Personen während der Revolutionszeit. Slg. Nr. 137. Auf Vorschlag der Regierung bestimme ich: § 1 § 2 § 3 § 4 § 5Dieses Dekret tritt am 30. Tage nach der Kundmachung [also 1945-12-24] in Kraft und gilt in den Ländern Böhmen und Mähren-Schlesien; es wird vom Justizminister und vom Innenminister durchgeführt. Dr. Benesch e. h. Veröffentlicht am 26. November 1945. |
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